Startseite Allgemeines Die Rechtsmeinung des LG Hamburg/Pressekammer
Allgemeines

Die Rechtsmeinung des LG Hamburg/Pressekammer

ThomasWolter (CC0), Pixabay
Teilen

Pressefreiheit ist nicht erwünscht. Aus privilegierten Quellen, in dem Fall einer Bundesbehörde (BaFin), darf natürlich nicht ohne Weiteres zitiert werden.

Da fehlen einem die Worte. Man muss sich da einmal die Frage stellen, welche Abwägung im konkreten Fall vorgenommen wurde. Meinungs- und Pressefreiheit fußt auf Grundrechten. Wehret den Anfängen!

1 Komment

  • Liebe Redaktion,
    die oben genannte Aussage kann man kaum glauben, weitere und nähere Informationen wären sehr willkommen.
    Wen soll ich denn sonst zitieren, um seriösen Journalismus zu machen?
    Dass zuweilen Behörden nicht von ihren Schriftsätzen berichtet haben wollen, kann man noch verstehen, aber dass ein Gericht dem so folgt, unglaublich!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Neue Insolvenzverfahren vom 19. Mai 2026: Zahlreiche Unternehmen betroffen

Am 19. Mai 2026 wurden bundesweit erneut zahlreiche Insolvenzverfahren veröffentlicht. Besonders betroffen...

Allgemeines

Falscher Pokal für Seahawks-Star: Jaxon Smith-Njigba reagiert genervt auf NFL-Panne

Peinliche Panne rund um Jaxon Smith-Njigba: Der Wide Receiver der Seattle Seahawks...

Allgemeines

Schwarze Coaches im College Football: Warum sich viele ehemalige NFL-Stars vom System ausgeschlossen fühlen

Mehr als 50 Jahre nach der Öffnung des College Footballs für schwarze...

Allgemeines

Heli Port am weissen Haus

US-Präsident Donald Trump plant offenbar weitere bauliche Veränderungen rund um das Weiße...