Diskussion um die Vergabe des Insolvenzverfahrens: Offene Fragen und Kritik an der Kanzlei Dr. Eckert
Eine endgültige Antwort können wir derzeit noch nicht geben, denn wir befinden uns weiterhin in Gesprächen mit der zuständigen Kanzlei. Natürlich haben wir sofort Kontakt aufgenommen, nachdem feststand, dass die Kanzlei den Zuschlag des Amtsgerichts Hameln für das Insolvenzverfahren erhalten hat.
Die erste Antwort, die wir erhielten, war jedoch eine allgemeine Standard-E-Mail, die aus unserer Sicht einer Unverschämtheit gleichkam. Das haben wir der zuständigen Sachbearbeiterin auch unmissverständlich mitgeteilt. In einer darauffolgenden E-Mail ruderte sie daraufhin zurück und signalisierte eine gewisse Gesprächsbereitschaft. Ob dies jedoch lediglich eine kalkulierte Verzögerungstaktik oder eine ernst gemeinte ausgestreckte Hand ist, wird sich erst noch zeigen.
Zweifel an der Kompetenz der Kanzlei
Aktuell halten wir die Kanzlei Dr. Eckert für die falsche Wahl. Wir sehen keine Anzeichen dafür, dass diese Kanzlei jemals ein vergleichbares Insolvenzverfahren, mit sovielen Anlegern, durchgeführt hat. Es ist, als würde man sich scheiden lassen wollen und stattdessen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen – die Kompetenz für den jeweiligen Fachbereich ist schlicht nicht gegeben.
Zudem werfen die Umstände der Vergabe Fragen auf. Nach unserer Einschätzung könnte hier nicht alles mit rechten Dingen zugegangen sein. Besonders irritierend ist, dass ein führendes Mitglied der DEGAG Holding bereits in einem sehr frühen Stadium den Vorschlag unterbreitet hat, genau diese Kanzlei mit dem Verfahren zu beauftragen – zu einem Zeitpunkt, der sich rational kaum erklären lässt.
Potenzielle Interessenkonflikte?
Diese Merkwürdigkeiten werfen natürlich Fragen auf. Ist es möglich, dass der Insolvenzverwalter dieses führende Mitglied der DEGAG Holding mit Samthandschuhen anfasst? Wir haben diese Person in einer Presseanfrage um eine Stellungnahme gebeten – doch bis heute, nach vier Tagen, keine Antwort erhalten.
Ebenso stellt sich die Frage, ob zwischen dem Insolvenzverwalter und dem besagten Mitglied der DEGAG Holding möglicherweise eine geschäftliche Verbindung besteht. Wir versuchen derzeit, genau das herauszufinden. Eine solche Verbindung wäre keineswegs auszuschließen.
Um Klarheit zu gewinnen, haben wir das niedersächsische Justizministerium in Hannover gebeten, sich des Vorgangs anzunehmen. Unsere Erfahrung zeigt allerdings, dass nach außen hin vermutlich alles bestritten wird. Dennoch dürfte das Amtsgericht Hameln – insbesondere die zuständige Insolvenzrichterin – angesichts der aufgezeigten Sachlage in eine gewisse Erklärungsnot geraten. Unserer Ansicht nach sollte der Richterin das Verfahren entzogen werden.
Zusammenarbeit statt Konfrontation – wenn die Kanzlei es zulässt
Wichtig ist uns an dieser Stelle zu betonen: Wir wollen nicht der Feind des Insolvenzverwalters sein, sondern sein Verbündeter. Denn wenn es gelingt, gemeinsam eine höhere Insolvenzmasse zu generieren, profitieren davon in erster Linie die geschädigten Anleger.
Solange sich die Kanzlei Dr. Eckert jedoch dieser Zusammenarbeit verweigert, werden wir nicht zögern, medialen Druck auszuüben. In der grundsätzlichen Zielsetzung sind wir uns mit dem Insolvenzverwalter sicherlich einig – nur scheint die Kanzlei dies bislang nicht erkannt zu haben. Vielleicht auch deshalb, weil sie schlicht nicht die richtige Wahl für dieses Verfahren war.
Hoffnung auf eine konstruktive Lösung
Sobald sich der Rauch verzogen hat, hoffen wir auf eine konstruktive Zusammenarbeit im Interesse der Geschädigten. Dabei geht es nicht nur darum, die Insolvenzmasse zu maximieren, sondern auch darum, die wirklich Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Wir sind bereit, unser Wissen in diesem komplexen Vorgang zur Verfügung zu stellen – unser fundiertes Verständnis der Sachlage könnte jedem Insolvenzverwalter von großem Nutzen sein. Leider scheint die Kanzlei Dr. Eckert das bislang nicht erkannt zu haben. Ob das so bleibt, wird sich zeigen.
Kommentar hinterlassen