Allgemeines

Da hat er Recht

Teilen

Am 04.05.2017 wurde das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Euro Grundinvest AG eröffnet. Anleger, die in die Genussrechts-Beteiligungen der EGI investiert haben, sollten nunmehr ihre Forderungen anmelden. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft auf Gold-Depots in Liechtenstein Vermögenswerte arrestierte, welche den Genussrechte I und Genussrechte II zugerechnet werden. Die Rede ist von physischem Gold im Wert von rund 10 Millionen Euro!

Hintergründe

Die durch den gelernten Maurer Herrn Malte André Hartwieg (s. auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/malte-andr-hartwieg-und-weitere-vermoegenswerte-aufgetaucht-geschaedigte-von-dima-duerfen-hoffen_105863.html) gegründete und geführte EGI-Gruppe emittierte Fondsbeteiligungen in Gestalt von Kommanditgesellschaften sowie Genussrechte.

Die Gruppe gehört zu einer komplexen Struktur von Vertriebs- und Emissions-Gesellschaften, zu welchen als Holdings die Nitro Invest GmbH, die dima24.de Holding GmbH und die Selfmade Capital Holding GmbH gehören, welchen wiederum Vertriebsstrukturen und die Fondstrukturen Selfmade Capital, NCI New Capital Invest, Euro Grundinvest und Panthera untergliedert waren/sind.

Bei einigen der Selfmade Capital- und NCI-Fonds bestand eine Kooperation mit Herrn Christian Kruppa, der die Investitionen bspw. in Dubai und USA managen sollte, offenbar – nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in Absprache mit Herrn Hartwieg – jedoch Teile der Anlegergelder für eigene Unternehmensbeteiligungen verwendete.

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit 2013 wegen des Verdachts des Betrugs u. a.

Es erscheint wahrscheinlich, dass neben in Liechtenstein gesicherten Vermögenswerten von rund 10 Millionen Euro, in Monaco gesicherten mit einem Wert von rund 10 Millionen Euro und weiteren, auch in Zukunft Vermögen aus dem Dunstkreis der Herren Malte André Hartwieg und Christian Kruppa auftauchen könnte.

Was können Anleger / Genussrechtsnehmer tun?

Es erscheint empfehlenswert, Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, erfahrungsgemäß sollten solche Anmeldungen gut begründet werden, da Insolvenzverwalter nicht selten angemeldete Forderungen bestreiten und sodann der Klageweg zu beschreiten ist.

Daneben sollten Fonds-Anleger wie Genussrechtsnehmer ihre Ansprüche gegen beteiligte Gesellschaften und Hintermänner von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Rechtsanwalt Reiner Lenzen Saarbrücken

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Vorläufiges Insolvenzverfahren über Wohnplan Wohnbesitz- und Vermietungs GmbH & Co. KG angeordnet

Das Amtsgericht Osnabrück hat am 3. Juni 2026 unter dem Aktenzeichen 38...

Allgemeines

Vorläufiges Insolvenzverfahren über SSI-Immobilienmanagement GmbH angeordnet

Für die SSI-Immobilienmanagement GmbH aus Burbach ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet worden....

Allgemeines

FINMA warnt Vermögensverwalter vor Risiken beim Einsatz von Anlageprodukten

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht, in der sie...

Allgemeines

Ein Hoch auf Donald Trump und Benjamin Netanjahu

Man muss auch einmal Danke sagen. Wirklich. Während sich andere Staats- und...