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Corona-Hilfen vor Gericht: Überraschung! Die Bank gewinnt gegen die Bürger

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Es gibt Nachrichten, die überraschen. Und dann gibt es Nachrichten, die überraschen ungefähr so sehr wie Regen im November.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden: Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) durfte Corona-Hilfen zurückfordern. Die Kläger gehen leer aus, die Bank jubelt über Rechtssicherheit und tausende Betroffene dürften sich einmal mehr fragen, ob sie damals eigentlich einen Zuschuss beantragt oder versehentlich einen Bumerang gekauft haben.

Besonders bemerkenswert ist die Geschichte von Susanne N., Betreiberin einer Pension in Senftenberg. Mitten im Corona-Chaos erhielt sie staatliche Soforthilfe. Damals hieß es vielerorts sinngemäß: „Wir lassen niemanden allein.“ Jahre später lautete die Botschaft dann eher: „Wir hätten das Geld jetzt gern zurück.“

Die Klägerin fühlte sich verständlicherweise etwas irritiert. Schließlich war in den ersten Informationen von einer „nicht rückzahlbaren Leistung“ die Rede. Später wurden die Regeln geändert, und plötzlich war die Hilfe doch nicht mehr ganz so geschenkt wie ursprünglich gedacht.

Das Gericht sieht darin allerdings kein Problem.

Die Formulierungen seien ausreichend klar gewesen.

Nun gut.

Juristen und Behörden lesen Bescheide bekanntlich mit anderen Augen als normale Bürger. Während der durchschnittliche Unternehmer zwischen Lockdown, Existenzsorgen und Kurzarbeit möglicherweise nur den Satz „Soforthilfe“ wahrnahm, entdeckten Verwaltungsrechtler vermutlich bereits auf Seite drei Absatz vier Unterpunkt sieben den dezenten Hinweis auf spätere Rückforderungen.

Die ILB zeigte sich nach dem Urteil entsprechend zufrieden. Verständlich. Welcher Prozessbeteiligte freut sich nicht über einen Sieg? Zumal nun noch rund 70 ähnliche Verfahren von der Entscheidung betroffen sind.

Manche Kritiker stellen sich allerdings eine andere Frage:

Welcher Richter entscheidet schon gern gegen den eigenen Arbeitgeber?

Natürlich sind Gerichte unabhängig. So steht es im Grundgesetz und daran gibt es grundsätzlich nichts zu rütteln. Dennoch wirkt es auf viele Bürger bisweilen etwas kurios, wenn staatliche Institutionen gegen Bürger prozessieren und am Ende erneut staatliche Institutionen darüber entscheiden, ob die staatliche Institution richtig gehandelt hat.

Das mag juristisch völlig korrekt sein.

Vertrauensfördernd ist es für viele Betroffene trotzdem nicht.

Besonders bitter bleibt der Eindruck, dass während der Pandemie schnelle Hilfe versprochen wurde, während Jahre später kleinteilige Berechnungen darüber entscheiden, ob ein Unternehmen damals nun existenzbedroht war oder vielleicht doch nur existenzgefährdet, existenzangespannt oder existenzmäßig leicht angeschlagen.

Für die Betroffenen macht dieser Unterschied häufig mehrere tausend Euro aus.

Für Susanne N. ist die Sache ohnehin längst mehr als eine finanzielle Frage. Ihr Vertrauen in den Staat sei „total in den Keller gerutscht“, erklärte sie nach dem Urteil.

Man kann darüber streiten, wer juristisch recht hat.

Man kann darüber streiten, ob die Bescheide ausreichend verständlich waren.

Man kann sogar darüber streiten, ob die Rückforderungen notwendig sind.

Was man allerdings kaum bestreiten kann:

Wenn der Staat in einer Krise Hilfe verspricht und Jahre später über Gerichte einen Teil davon zurückholt, bleibt bei vielen Bürgern das Gefühl zurück, dass die eigentliche Pandemie längst vorbei ist – die Nachwirkungen aber noch immer auf den Kontoauszügen ankommen.

Und die Moral von der Geschichte?

Wer künftig staatliche Hilfen beantragt, sollte vielleicht nicht nur einen Steuerberater, sondern sicherheitshalber auch gleich einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht bereithalten. Man weiß ja nie, welche Spielregeln in ein paar Jahren gelten.

1 Komment

  • Ich lebe nicht in Deutschland, daher meine etwas dumme Frage: Wieso haben BANKEN Coronahilfen ausgezahlt? Also, dass sie sie überwiesen haben, ist klar, aber aus eigenem Geld? Auch, wenn es eine Landesbank ist?

    Anmerkung der Redaktion: Die Banken die das ausbezahlt haben, waren vorallem Banken mit staatlicher Beteiligung bzw.Banken der Bundesländer wie zum Beispiel auch die Sächsische Aufbaubank

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