Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren über das Vermögen der SecurEnergy GmbH mit Sitz am Kurfürstendamm in Berlin Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 31. Juli 2026 wurde Rechtsanwalt Sebastian Laboga zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die Gesellschaft wird von Geschäftsführer Casper Rasmussen vertreten und ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Handelsregisternummer HRB 172682 eingetragen.
Bei der Entscheidung handelt es sich noch nicht um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Gericht prüft zunächst, ob die Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.
Verfügungen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters
Das Gericht hat angeordnet, dass Verfügungen der SecurEnergy GmbH über ihr Vermögen grundsätzlich nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Eine Ausnahme gilt für Bankkonten und offene Forderungen der Gesellschaft. In diesen Bereichen wurde die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis unmittelbar auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen.
Sebastian Laboga ist damit berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen sowie eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Er darf dafür auch Sonderkonten eröffnen und über diese verfügen.
Die kontoführenden Banken wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen.
Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter
Schuldner der SecurEnergy GmbH dürfen ihre Zahlungen nicht mehr unmittelbar an das Unternehmen leisten. Sie wurden vom Gericht aufgefordert, ausstehende Beträge nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen.
Damit soll verhindert werden, dass Vermögenswerte dem möglichen späteren Insolvenzverfahren entzogen oder unkontrolliert verwendet werden.
Auch bereits laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft wurden vorläufig untersagt oder eingestellt. Nicht betroffen sind Maßnahmen, die unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen.
Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Der vorläufige Insolvenzverwalter soll die Vermögenslage der SecurEnergy GmbH überwachen und das noch vorhandene Vermögen sichern.
Er ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten. Zudem muss ihm Einsicht in Bücher, Geschäftsunterlagen und weitere relevante Dokumente gewährt werden.
Die Geschäftsführung ist verpflichtet, alle Auskünfte zu erteilen, die für die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und die Sicherung einer möglichen Insolvenzmasse erforderlich sind. Auf Verlangen müssen Unterlagen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herausgegeben werden.
Keine automatische Verfahrenseröffnung
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird.
In der nun laufenden Prüfungsphase soll insbesondere festgestellt werden, ob ein Insolvenzgrund vorliegt, welche Vermögenswerte vorhanden sind und ob diese zumindest die Kosten des Verfahrens decken.
Erst danach entscheidet das Amtsgericht Charlottenburg, ob das Insolvenzverfahren eröffnet, der Antrag mangels Masse abgewiesen oder das Verfahren anderweitig beendet wird.
Beschwerde innerhalb von zwei Wochen möglich
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen. Die Frist beginnt abhängig vom Einzelfall mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die Entscheidung wird im elektronischen Portal für Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht und dort für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer gespeichert.
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