Das Bundesverfassungsgericht hat eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu einem afghanischen Aufnahmeverfahren aufgehoben. Der Fall betrifft eine Frau und ihre zwei minderjährigen Söhne, denen 2021 im Rahmen der sogenannten Menschenrechtsliste eine Aufnahme in Deutschland in Aussicht gestellt worden war.
Die Familie reiste später nach Pakistan, um dort Visa zu beantragen. Nach dem Regierungswechsel beschloss die Bundesregierung jedoch, freiwillige Aufnahmeprogramme möglichst weitgehend zu beenden. Das Bundesinnenministerium erklärte daraufhin im Dezember 2025 zahlreiche noch nicht umgesetzte Aufnahmeerklärungen pauschal für ungültig. Die Visaanträge der Familie wurden abgelehnt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte klar, dass aus der ursprünglichen Aufnahmeerklärung allein kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein Visum entstanden sei. Auch die Unterstützung der Familie in Pakistan begründe kein garantiertes Recht auf Einreise. Der Bundesregierung stehe bei politischen Aufnahmeentscheidungen grundsätzlich ein weiter Handlungsspielraum zu.
Dieser Spielraum sei jedoch nicht unbegrenzt. Sobald einer bestimmten Person eine individuelle Aufnahmeerklärung mitgeteilt worden sei, dürfe die Regierung ihre Entscheidung nicht ohne Prüfung des konkreten Einzelfalls zurücknehmen. Die persönlichen Interessen und die besondere Situation der Betroffenen müssten zumindest zur Kenntnis genommen und in die Entscheidung einbezogen werden.
Die pauschale Rücknahme der Aufnahmeerklärungen vom Dezember 2025 erfüllte diese Anforderungen nach Auffassung des Gerichts nicht. Sie sei ohne Berücksichtigung der individuellen Umstände erfolgt und verstoße deshalb gegen das rechtsstaatliche Willkürverbot.
Der Fall wurde an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun erneut entscheiden. Dabei ist zu klären, ob das Bundesinnenministerium nach einer Einzelfallprüfung weiterhin an der Ablehnung festhält.
Bis zu einer Visaerteilung oder einer verfassungsgemäßen neuen Entscheidung muss Deutschland die Familie in Pakistan weiter unterstützen. Die Bundesregierung soll sich zudem dafür einsetzen, dass die Betroffenen dort nicht festgenommen oder nach Afghanistan abgeschoben werden.
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