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BUND-Wiese muss weichen – die Kohle zwar nicht, aber irgendwas findet sich schon

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der BUND hat den Streit um ein 500 Quadratmeter großes Grundstück am Tagebau Hambach verloren. Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, dass die Enteignung zugunsten von RWE rechtmäßig bleibt.

Die Fläche gehört dem Umweltverband seit 1997. RWE möchte sie bereits seit 2015 übernehmen. Ursprünglich sollte dort Braunkohle abgebaut werden. Inzwischen wird die Kohle unter dem Grundstück wegen des vorgezogenen Ausstiegs bis 2030 allerdings gar nicht mehr benötigt.

Man könnte nun denken: Wenn die Kohle nicht gebraucht wird, könnte die Wiese vielleicht einfach Wiese bleiben.

Doch so unkompliziert funktioniert Großplanung natürlich nicht.

Zwar soll das Gelände tatsächlich nicht mehr für den Kohleabbau verschwinden, dafür werden nun die Erdmassen darunter gebraucht. Sie sollen beim Bau einer Böschung für den künftigen See verwendet werden.

Die Wiese wird also nicht wegen der Kohle beseitigt, sondern wegen der Erde unter der Kohle, die man für einen See braucht, der nach dem Kohleabbau entstehen soll. Wer da noch behauptet, die ursprüngliche Begründung habe sich erledigt, hat offenbar die kreative Kraft deutscher Genehmigungsverfahren unterschätzt.

Das Gericht erklärte, der Enteignungszweck sei nicht aufgegeben worden. Der Betrieb des Tagebaus und die damit verbundenen Tätigkeiten und Einrichtungen bestünden weiterhin.

Das Land Nordrhein-Westfalen hatte den BUND bereits 2018 enteignet und das Grundstück an RWE übertragen. Damals lautete die Begründung noch: Braunkohlegewinnung.

Zwei Jahre später änderten sich durch den Kohleausstieg die Abbaupläne. Der BUND beantragte daraufhin, die Enteignung rückgängig zu machen. Das Land lehnte ab, und das Gericht bestätigte diese Entscheidung nun.

Für den Umweltverband besitzt die kleine Fläche vor allem symbolische Bedeutung. Sie liegt in der Nähe des Hambacher Waldes und sollte nach Angaben des BUND zu dessen Schutz beitragen.

Auf dem Gelände steht außerdem ein gelbes Kreuz als Zeichen des Widerstands gegen den Braunkohleabbau. Es wurde zuletzt erneut beschädigt.

Damit bleibt am Ende eine bemerkenswerte Botschaft: Die Kohle darf im Boden bleiben, die Wiese aber trotzdem nicht.

RWE braucht schließlich Platz für die Landschaft nach dem Tagebau – und da wäre es natürlich störend, wenn vorher noch Natur im Weg steht.

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