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Bundesrat billigt neues Verbraucherkreditgesetz – Mehr Schutz für Kunden und neue E-Auto-Förderung

rottonara (CC0), Pixabay
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Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig deutlich besser vor Überschuldung und unseriösen Kreditmodellen geschützt werden. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 einem umfangreichen Gesetz zur Reform des Verbraucherkreditrechts zugestimmt. Gleichzeitig wurde eine neue staatliche Förderung für Elektroautos auf den Weg gebracht.

„Buy now, pay later“ künftig stärker reguliert

Besonders im Fokus stehen sogenannte „Kauf jetzt, bezahl später“-Angebote, die bislang oft nur eingeschränkt reguliert waren. Künftig gelten die Verbraucherschutzvorschriften auch für:

  • Kleinkredite bis 200 Euro
  • kurzfristige Darlehen bis drei Monate
  • zins- und gebührenfreie Kredite

Damit will die Bundesregierung verhindern, dass Verbraucher durch scheinbar harmlose Sofortkauf-Modelle unbemerkt in die Schuldenfalle geraten.

Nicht betroffen bleiben klassische Rechnungskäufe sowie Zahlungen per Debitkarte.

Kreditabschluss künftig komplett digital möglich

Eine weitere wichtige Änderung: Für Kreditverträge ist künftig keine handschriftliche Unterschrift mehr erforderlich. Gerade bei Online-Krediten soll dies den Abschluss vereinfachen und an die digitale Vertragswelt angepasst werden.

Strengere Regeln gegen Überschuldung

Das Gesetz verschärft außerdem die Anforderungen an Banken und Kreditgeber. Kredite dürfen künftig nur noch vergeben werden, wenn eine Rückzahlung realistisch erscheint.

Zusätzlich werden:

  • Informationspflichten für Anbieter erweitert,
  • überhöhte Kreditzinsen gesetzlich klarer definiert,
  • und die Widerrufsfristen bei fehlerhaften Verträgen begrenzt.

Die Bundesregierung spricht von einem wichtigen Schritt für mehr Rechtssicherheit und besseren Verbraucherschutz.

Neue E-Auto-Förderung beschlossen

Überraschend wurde das Gesetz im Bundestag noch um eine neue Rechtsgrundlage für die Förderung von Elektroautos ergänzt.

Privatpersonen können künftig beim Kauf eines E-Autos staatliche Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro erhalten. Die Höhe der Förderung soll einkommensabhängig ausgestaltet werden.

Besonders wichtig:
Die Förderung gilt rückwirkend auch für Fahrzeuge, die bereits seit dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.

Inkrafttreten

Die meisten neuen Regelungen treten am 20. November 2026 in Kraft. Die neue E-Auto-Förderung soll dagegen bereits unmittelbar nach Veröffentlichung des Gesetzes starten.

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