In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundesrat eine umfangreiche Tagesordnung abgearbeitet. Insgesamt 86 Punkte standen auf der Liste, darunter mehrere Gesetze, die erst wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet worden waren. Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte den französischen Senatspräsidenten Gérard Larcher.
Im Mittelpunkt der Plenarsitzung standen zahlreiche Gesetzesbeschlüsse aus dem Bundestag. Insgesamt 14 Vorlagen passierten die Länderkammer. Dazu gehörten unter anderem die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung, der Nachfolger des umstrittenen Heizungsgesetzes, beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sowie neue Zuständigkeiten deutscher Behörden bei der Umsetzung der europäischen KI-Verordnung.
Ein wichtiges Vorhaben ist das Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz. Es legt fest, welche Behörden in Deutschland für die Umsetzung der europäischen KI-Regeln zuständig sind. Eine zentrale Rolle übernimmt die Bundesnetzagentur. Sie wird im Wesentlichen zur Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der KI-Verordnung und richtet ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum ein. Zugleich soll sie als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger dienen. Beschwerden über mögliche Verstöße gegen KI-Regeln werden von dort an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Auch Informationsangebote, Beratung und mindestens ein KI-Reallabor sollen dort angesiedelt werden.
Ebenfalls gebilligt wurde ein Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen. Künftig müssen Ausländerbehörden zustimmen, wenn bei einer Vaterschaftsanerkennung ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht. Gemeint sind Fälle, in denen etwa ein deutscher Mann die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennt, dessen Mutter nur eine Duldung besitzt. Ohne Zustimmung der Behörde wird die Anerkennung nicht wirksam und entfaltet keine ausländerrechtlichen Folgen. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn der Anerkennende tatsächlich der leibliche Vater ist, wenn eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder wenn Missbrauch mit einfachen Mitteln ausgeschlossen werden kann. In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat zudem eine Übergangslösung für geduldete oder gestattete Personen, die bereits arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren und durch Änderungen im Aufenthalts- und Asylrecht von einem Arbeitsverbot betroffen sein könnten.
Beim Verbraucherschutz passierte das Recht auf Reparatur den Bundesrat. Hersteller bestimmter Waren müssen künftig Reparaturen anbieten und Verbraucher darüber informieren. Sie dürfen keine Technik verbauen, die Reparaturen erschwert oder verhindert. Außerdem müssen sie Ersatzteile und geeignete Werkzeuge zu angemessenen Preisen bereitstellen. Entscheiden sich Käufer für eine Reparatur statt für ein Neugerät, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr. Für die Dauer der Reparatur sollen Verbraucher außerdem ein Ersatzgerät erhalten können. Im parlamentarischen Verfahren wurde das Gesetz zudem um Regelungen zum Zentralen Vorsorgeregister ergänzt. Dort sollen künftig Vorsorgeverfügungen selbst hinterlegt werden können, nicht nur Hinweise darauf, dass eine solche Verfügung existiert.
Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Verkehrs- und Energieprojekte beschleunigt werden. Zentrale Vorhaben werden dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet und sollen deshalb priorisiert werden. Erfasst sind unter anderem wichtige Schienenprojekte, der Neubau von Autobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln, systemrelevante Wasserstraßen, Hochwasser- und Küstenschutzmaßnahmen sowie Flughäfen und Häfen. Auch Umweltverfahren sollen vereinfacht werden. Für bestimmte Projekte stehen künftig Ausgleich, Ersatz oder Ersatzgeld gleichrangig zur Verfügung. Planfeststellungsverfahren sollen vollständig digital durchgeführt werden. In einer Entschließung verlangten die Länder darüber hinaus zusätzliche Erleichterungen beim Ersatz von Brückenbauwerken.
Große Bedeutung hatte auch der Nachfolger des Gebäudeenergiegesetzes. Der Bundesrat ließ das Gebäudemodernisierungsgesetz passieren. Damit sollen Hauseigentümer beim Austausch von Heizungen wieder mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Die seit 2023 geltende Vorgabe, beim Heizen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, entfällt ebenso wie bestimmte Betriebsverbote. Eigentümer können künftig unter anderem Wärmepumpen, Hybridheizungen, Biomasse-Pelletheizungen sowie Gas- und Ölheizungen einsetzen. Die Klimaschutzziele sollen nach Angaben der Bundesregierung dennoch bestehen bleiben.
Neu eingeführt wird eine sogenannte Bio-Treppe. Beim Austausch von Heizungen muss ab 2029 ein Anteil von zehn Prozent Bioheizstoffen beigemischt werden, etwa Biomethan, Bioheizöl, biogenes Flüssiggas oder grüner Wasserstoff. Dieser Anteil steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Auch für Mietverhältnisse enthält das Gesetz neue Regeln. Beim Einbau einer neuen Gasheizung ab 2028 sollen Netzentgelte und CO₂-Kosten hälftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden. Ab 2029 gilt das auch für den Preisbestandteil biogener Brennstoffe, allerdings nur für die ersten drei Stufen der Bio-Treppe. Für bestimmte kleinere Vermieter gibt es Härtefallregelungen.
Besonders weitreichend ist die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Bundesrat billigte das Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze nur wenige Stunden nach der Verabschiedung im Bundestag. Die Bundesregierung begründet die Reform mit stark gestiegenen Ausgaben der Krankenkassen. Für 2027 wird eine Finanzierungslücke von 15,3 Milliarden Euro erwartet, bis 2030 könnte sie auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen.
Der Bund erhöht seinen Finanzierungsbeitrag für die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern dauerhaft um 750 Millionen Euro pro Jahr. 2027 beträgt der Beitrag eine Milliarde Euro und steigt danach jährlich bis auf 2,75 Milliarden Euro im Jahr 2031. Gleichzeitig wird der Bundeszuschuss abgesenkt, allerdings weniger stark als zunächst geplant. Für Krankenhäuser gilt von 2027 bis 2029 dieselbe Obergrenze für Kostensteigerungen wie in anderen Leistungsbereichen. Zudem werden Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, in allen Bereichen für eine ausreichende Personalbesetzung zur Sicherung guter Qualität zu sorgen.
Auch die Familienversicherung wird geändert. Für mitversicherte Partner wird ab 2028 ein zusätzlicher Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners erhoben. Kinder und Eltern von Kindern unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Beitragsfrei bleiben außerdem Ehegatten und Lebenspartner mit Pflegegrad 3, 4 oder 5, mit voller Erwerbsminderung oder als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in der Grundsicherung. Im Arzneimittelbereich wird der Herstellerabschlag erhöht. Homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Kieferorthopädische Leistungen sollen unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin auch von Zahnärzten ohne Fachzahnarzttitel erbracht und abgerechnet werden können.
Neben den Gesetzen aus dem Bundestag brachte der Bundesrat auch eigene Initiativen auf den Weg. Auf Initiative Hessens beschloss die Länderkammer einen Gesetzentwurf, mit dem die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe gestellt werden soll. Bestraft werden soll, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, sofern dies die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert. Die Länder verweisen auf einen starken Anstieg antisemitischer Vorfälle seit dem Hamas-Angriff vom 7. Oktober 2023 und der anschließenden Besetzung des Gazastreifens durch Israel. Die Zahl antisemitischer Vorfälle sei von 1957 im Jahr 2020 auf 8627 im Jahr 2024 gestiegen.
Eine weitere Entschließung befasst sich mit der Schulpflicht. Der Bundesrat fordert, die allgemeine Schulpflicht als Garant für Chancengerechtigkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu bewahren. Sie sei eine Voraussetzung dafür, Kindern und Jugendlichen unabhängig von Herkunft, sozialem Umfeld, Behinderung, sexueller Identität oder Weltanschauung möglichst gleiche Bildungs- und Aufstiegschancen zu eröffnen. Schulen seien Orte gemeinsamer Bildung, Integration und Wertevermittlung. Bestrebungen, die Schulpflicht zugunsten einer bloßen Bildungspflicht aufzuweichen, lehnen die Länder ab. Zugleich betonen sie, dass Schulverweigerung häufig Ausdruck persönlicher, familiärer oder psychischer Belastungen sei und deshalb mit frühzeitigen Hilfsangeboten beantwortet werden müsse.
Im Sexualstrafrecht fordert der Bundesrat auf Initiative Hamburgs die Einführung des Prinzips »Nur Ja heißt Ja«. Das geltende Recht folge dem Prinzip »Nein heißt Nein« und setze voraus, dass ein Opfer seine Ablehnung erkennbar äußert. Dadurch entstünden Schutzlücken, wenn Betroffene aus Angst, Schock oder Handlungsunfähigkeit nicht reagieren können. Künftig soll entscheidend sein, ob eine freiwillige und tatsächliche Zustimmung vorliegt. Die handelnde Person müsste sich demnach des Einverständnisses vergewissern. Die Länder verweisen darauf, dass viele europäische Staaten bereits konsensbasierte Regelungen eingeführt haben. Auch Schleswig-Holstein stellte eine vergleichbare Initiative vor.
Nach der erneuten Sperrung einer wichtigen Autobahnbrücke in Bonn forderte der Bundesrat außerdem Konsequenzen für den Erhalt der Verkehrsinfrastruktur. Die Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke belaste Menschen und Wirtschaft in der Region erheblich. Die Länder verlangen, das Sondervermögen »Infrastruktur und Klimaneutralität« stärker für Erhalt und Ersatz bestehender Infrastruktur einzusetzen. Außerdem soll ein eigener Infrastrukturfonds geschaffen werden, um Projekte unabhängig vom jährlichen Haushalt finanzieren zu können. Die Autobahn-GmbH soll in die Lage versetzt werden, jährlich mindestens 400 statt bisher 200 Brücken-Teilbauwerke zu modernisieren. Zudem fordern die Länder erneut höhere Bußgelder für Lkw, die das zulässige Höchstgewicht auf Brücken überschreiten.
Keine Mehrheit fand hingegen eine Initiative für einen flexiblen Preisdeckel bei Kraftstoffen. Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wollten damit an den ausgelaufenen staatlichen Tankrabatt anknüpfen. Nach dem Vorbild Luxemburgs sollten einheitliche Höchstpreise für Kraftstoffe festgelegt werden, um Verbraucher vor extrem hohen Preisen zu schützen und übermäßige Gewinnmargen von Mineralölkonzernen zu verhindern. Der Bundesrat fasste die Entschließung jedoch nicht.
Bei den Rechtsverordnungen stimmte der Bundesrat unter anderem Erleichterungen für Berufskraftfahrer zu. Damit soll der Fahrermangel in Deutschland bekämpft werden. Die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation kann künftig in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden, darunter Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch, Ukrainisch und auf Initiative des Bundesrates auch Albanisch. Die praktische Prüfung der Grundqualifikation wird um 90 Minuten verkürzt. Außerdem sollen Führerscheine aus der Ukraine und Montenegro künftig prüfungsfrei in deutsche Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden können. Auch der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert.
Der Bundesrat befasste sich darüber hinaus mit 18 Gesetzentwürfen der Bundesregierung, darunter zur europäischen Brieftasche für die digitale Identität, zum Schutz vor K.-o.-Tropfen, zur Reform der Verwaltungsgerichtsordnung, zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, zur schnelleren Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie sowie zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts. Zudem nahmen die Länder zu europäischen Vorlagen Stellung, unter anderem zur Absicherung der EU-Agentur für Weltraumdienste und zu einem einfacheren, klareren und besser durchsetzbaren EU-Regelwerk.
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