Startseite Allgemeines Bundesrat billigt KI-Aufsicht und Recht auf Reparatur – Länder fordern Reformen bei Sexualstrafrecht, Schulpflicht und Infrastruktur
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Bundesrat billigt KI-Aufsicht und Recht auf Reparatur – Länder fordern Reformen bei Sexualstrafrecht, Schulpflicht und Infrastruktur

Mapcanyon (CC0), Pixabay
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Der Bundesrat ist am 10. Juli 2026 zu seiner letzten Plenarsitzung vor der parlamentarischen Sommerpause zusammengekommen. Auf der Tagesordnung standen mehr als 80 Punkte. Im Mittelpunkt der Beratungen standen unter anderem neue Regeln zur Aufsicht über Künstliche Intelligenz, das Recht auf Reparatur, strengere Maßnahmen gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen sowie mehrere politische Initiativen der Länder.

Zu Beginn der Sitzung begrüßte Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte den französischen Senatspräsidenten Gérard Larcher im Plenum. Anschließend befassten sich die Länder mit zahlreichen Gesetzen aus dem Bundestag, eigenen Gesetzentwürfen, Entschließungsanträgen, Vorlagen der Bundesregierung, europäischen Angelegenheiten und Rechtsverordnungen.

Ein zentraler Beschluss betrifft die Aufsicht über Künstliche Intelligenz in Deutschland. Der Bundesrat ließ das Gesetz zur Durchführung der europäischen KI-Verordnung passieren. Eine zentrale Rolle erhält künftig die Bundesnetzagentur. Sie soll im Wesentlichen als Marktüberwachungsbehörde für die Einhaltung der europäischen KI-Regeln zuständig sein. Bei ihr wird außerdem ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum eingerichtet. Darüber hinaus soll die Behörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger dienen und mindestens ein KI-Reallabor betreiben, in dem neue Anwendungen unter Aufsicht getestet werden können. Das Gesetz kann nun ausgefertigt und verkündet werden.

Ebenfalls grünes Licht gab der Bundesrat für ein Gesetz gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen. Künftig müssen Ausländerbehörden der Anerkennung einer Vaterschaft zustimmen, wenn ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle vorliegt. Damit soll verhindert werden, dass Vaterschaftsanerkennungen allein dazu genutzt werden, einem Kind oder der Mutter Aufenthaltsrechte oder Sozialleistungen zu verschaffen. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn der Anerkennende der leibliche Vater ist oder tatsächlich eine sozial-familiäre Beziehung besteht. In einer begleitenden Entschließung forderte der Bundesrat zudem eine schnelle Übergangsregelung für bereits arbeitende oder in Ausbildung befindliche geduldete oder gestattete Personen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher besonders bedeutsam ist das neue Recht auf Reparatur. Das Gesetz zur Förderung der Reparatur von Waren passierte ebenfalls den Bundesrat. Hersteller bestimmter Waren müssen diese künftig auf Verlangen reparieren und über diese Möglichkeit informieren. Sie dürfen keine Technik einsetzen, die Reparaturen erschwert oder verhindert. Zudem müssen Ersatzteile und geeignete Werkzeuge zu angemessenen Preisen bereitgestellt werden. Entscheiden sich Käufer für eine Reparatur statt für ein Neugerät, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um ein weiteres Jahr. Die Regelungen zum Recht auf Reparatur treten nach der Verkündung in Kraft.

Auch das Infrastruktur-Zukunftsgesetz erhielt die Zustimmung der Länder. Es soll Planungs- und Genehmigungsverfahren für wichtige Infrastrukturprojekte in den Bereichen Verkehr und Energie beschleunigen. Zentrale Vorhaben werden dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet. Dazu zählen unter anderem Schienenprojekte, Autobahnneubauten, Brücken- und Tunnelersatzneubauten, systemrelevante Wasserstraßen, Häfen und Flughäfen. Außerdem sollen Planfeststellungsverfahren stärker digitalisiert und Umweltprüfungen in bestimmten Fällen reduziert werden. In einer begleitenden Entschließung forderten die Länder weitere Erleichterungen beim Ersatz von Brückenbauwerken.

Mit Blick auf das Strafrecht brachte der Bundesrat auf Initiative Hessens einen Gesetzentwurf auf den Weg, der die Leugnung des Existenzrechts Israels unter bestimmten Voraussetzungen strafbar machen soll. Bestraft werden soll, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht Israels leugnet oder zur Beseitigung des Staates aufruft, sofern dies die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen fördert. Die Länder begründen den Vorstoß mit einem deutlichen Anstieg antisemitischer Vorfälle seit dem Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023. Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet; anschließend ist der Bundestag am Zug.

In einer weiteren Entschließung sprach sich der Bundesrat für die Bewahrung der allgemeinen Schulpflicht aus. Die Länder sehen sie als Voraussetzung für Chancengerechtigkeit, Integration und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Schulen seien Orte gemeinsamer Bildung und Wertevermittlung. Eine bloße Bildungspflicht könne diese soziale und integrative Funktion nach Ansicht der Länder nicht ersetzen. Gleichzeitig betont der Bundesrat, dass die Durchsetzung der Schulpflicht mit frühzeitigen Hilfsangeboten für belastete Kinder und Jugendliche verbunden werden müsse.

Auf Initiative Hamburgs forderten die Länder zudem eine Reform des Sexualstrafrechts nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“. Das bisherige Prinzip „Nein heißt Nein“ setze voraus, dass Betroffene ihre Ablehnung aktiv erkennbar machen. Nach Ansicht des Bundesrates entstehen dadurch Schutzlücken, etwa wenn Opfer aus Angst oder Schock handlungsunfähig sind. Künftig soll aus Sicht der Länder entscheidend sein, ob eine freiwillige und tatsächliche Zustimmung vorlag. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Auch die Verkehrsinfrastruktur war Thema. Nach der erneuten Sperrung der Friedrich-Ebert-Autobahnbrücke in Bonn fordert der Bundesrat zusätzliche Maßnahmen zum Erhalt von Brücken und Verkehrswegen. Die Länder verlangen unter anderem, das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ stärker für Sanierung und Ersatz bestehender Infrastruktur einzusetzen. Außerdem soll ein eigener Infrastrukturfonds Planungssicherheit für mehrjährige Projekte schaffen. Die Autobahn-GmbH soll nach dem Willen der Länder künftig jährlich mindestens 400 statt bisher 200 Brücken-Teilbauwerke modernisieren können.

Auf der Tagesordnung stand zudem eine Initiative für flexible Obergrenzen bei Kraftstoffpreisen nach dem Vorbild Luxemburgs. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor extrem hohen Spritpreisen zu schützen und zugleich überhöhte Gewinnmargen der Mineralölkonzerne zu begrenzen. In Luxemburg legt der Staat mehrmals pro Woche einheitliche Höchstpreise fest; Verstöße können sanktioniert werden.

Schließlich beschäftigte sich der Bundesrat auch mit geplanten Erleichterungen für Berufskraftfahrer. Eine Verordnung der Bundesregierung sieht vor, dass Prüfungen zur beschleunigten Grundqualifikation künftig in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden können. Zudem soll die praktische Prüfung verkürzt werden. Vorgesehen sind auch Änderungen beim Führerscheinerwerb, etwa die prüfungsfreie Umschreibung bestimmter Fahrerlaubnisse aus der Ukraine und Montenegro sowie eine Ausweitung der Sprachen für theoretische Prüfungen.

Die Sitzung zeigt die politische Bandbreite der letzten Bundesratssitzung vor der Sommerpause: Während mehrere Bundestagsgesetze nun unmittelbar vor Inkrafttreten stehen, setzen die Länder mit eigenen Initiativen deutliche Akzente in Strafrecht, Bildung, Infrastruktur und Verbraucherschutz.

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