Startseite Allgemeines Bitcoin Revolution kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut-das Ende der Revolution und Evolution
Allgemeines

Bitcoin Revolution kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut-das Ende der Revolution und Evolution

Teilen

Bitcoin Revolution kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Revolution keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Unter der anonym registrierten Domain primebitprofit.co bietet Bitcoin Revolution in englischer Sprache eine App für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungspaaren an. Das Unternehmen wirbt damit, es handle sich um ein exklusives Angebot für Trader in Deutschland. Investitionen seien ab 250 US-Dollar möglich. Das Unternehmen behauptet, der Handel erfolge mit einer Genauigkeit von 99,4%, die Programmierung der App sei die fortschrittlichste, die die Trading-Welt je gesehen habe. Die Software sei den Märkten um 0,01 Sekunden voraus. Das Unternehmen gibt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Bitcoin Revolution is not an approved institution according to § 32 KWG

BaFin points out that it has not granted Bitcoin Revolution permission pursuant to Section 32 of the German Banking Act (Kreditwesengesetz – KWG) to conduct banking business or provide domestic financial services.

The company is not under the supervision of BaFin.

Under the anonymously registered domain primebitprofit.co Bitcoin Revolution offers in English an app for algorithmic trading with crypto currency pairs. The company advertises that it is an exclusive offer for traders in Germany. Investments are possible from $ 250. The company claims that the trade is 99.4% accurate, and the app’s programming is the most advanced the trading world has ever seen. The software is 0.01 seconds ahead of the markets. The company does not specify its legal form or its registered office.

Bitcoin Evolution kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Datum: 07.01.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Bitcoin Evolution keine Erlaubnis gemäß § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat.

Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Bitcoin Evolution bietet unter bitcoinevolution.com in deutscher Sprache die Teilnahme am angeblichen Optionshandel mit Kryptowährungen an. Investitionen sollen ab 250 US-Dollar möglich sein, um mit einem „preisgekrönten, genauen und automatischen Algorithmus Profite zu machen“. Das Unternehmen nennt weder seine Rechtsform noch seinen Sitz.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Private Realschule Schloss Brannenburg beantragt Insolvenz – Gericht ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten erreichen nun auch den Bildungssektor: Über das Vermögen der...

Allgemeines

IBD Invest – Bau Deutschland GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Für die IBD Invest – Bau Deutschland GmbH mit Sitz in Achim...

Allgemeines

Allergolabor AG: Amtsgericht Hamburg ordnet vorläufige Insolvenzverwaltung an

Über das Vermögen der Allergolabor AG mit Sitz in Hamburg ist ein...

Allgemeines

Neue Angriffe trotz Waffenruhe: Iran attackiert Kuwait und Bahrain – USA schlagen zurück

Trotz der seit April geltenden Waffenruhe zwischen den USA und dem Iran...