Am 3. Juni 2025 findet vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein wichtiger Gerichtstermin statt. Dabei geht es um die Frage: Dürfen Banken Kontoführungsgebühren einfach erhöhen – ohne dass Kunden ausdrücklich zustimmen?
Es handelt sich um eine sogenannte Musterfeststellungsklage. Das bedeutet: Ein Verbraucherschutzverband klagt stellvertretend für viele Bankkunden gegen eine Sparkasse.
Worum geht es genau?
Die Sparkasse hatte in ihren Geschäftsbedingungen geschrieben, dass Kunden einer Gebührenerhöhung automatisch zustimmen, wenn sie nicht rechtzeitig widersprechen. Diese Regel nennt man eine „Zustimmungsfiktion“.
Die Bank änderte im Jahr 2016 ihre Gebühren und informierte die Kunden per Post. Wer nicht widersprach, zahlte die neuen Gebühren einfach weiter. Viele wussten gar nicht, dass sie damit angeblich zugestimmt hatten.
Ein Urteil aus dem Jahr 2021 erklärte solche Zustimmungs-Regeln für unwirksam. Das bedeutet: Kunden haben den höheren Gebühren rechtlich gesehen nicht wirklich zugestimmt.
Was will der Verbraucherschutzverband erreichen?
Der Verband möchte vom Gericht feststellen lassen, dass:
-
diese automatische Zustimmungsklausel ungültig ist
-
die Bank zu Unrecht Geld von Kunden kassiert hat, wenn keine echte Vereinbarung über die Gebühren vorlag
-
Kunden das Geld zurückfordern dürfen – auch noch Jahre später, weil viele gar nicht wussten, dass sie widersprechen mussten
-
die bloße Nutzung des Kontos keine Zustimmung bedeutet
-
die Bank sich nicht darauf berufen darf, dass Kunden die Abrechnungen jahrelang akzeptiert haben
Was sagt die Sparkasse dazu?
Die Sparkasse sagt: Auch wenn die Regel falsch war, haben die Kunden die Leistungen ja trotzdem bekommen – zum Beispiel Überweisungen, Kontoauszüge oder Kartenzahlungen. Daher meint die Bank: Ein Rückzahlungsanspruch besteht nicht, weil der Gegenwert erbracht wurde.
Wie geht es jetzt weiter?
Das Gericht in Karlsruhe muss nun klären:
-
Ob die Kunden das Geld zurückverlangen können
-
Wie lange sie dafür Zeit haben
-
Und ob es wichtig ist, ob die Kunden aktiv zugestimmt haben oder nicht
Das Urteil betrifft viele Bankkunden in Deutschland, die zwischen 2016 und 2021 Kontogebühren gezahlt haben, ohne dem ausdrücklich zugestimmt zu haben.
Hinweis: Wer betroffen ist, sollte sich bei einem Verbraucherschutzverband oder einer Anwältin oder einem Anwalt beraten lassen. Es könnte sein, dass Rückzahlungen möglich sind.
Kommentar hinterlassen