Bankgarantiegeschäfte gibt es nicht – jedenfalls nicht solche!

Hohe Haftstrafen wegen Betruges mit internationalen Bezügen und Millionenschaden

Das LG Berlin hat drei Angeklagte, darunter ein Rechtsanwalt und Notar, wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges in insgesamt acht Fällen, zum Teil in Tateinheit mit Urkundenfälschung, zu hohen Haftstrafen verurteilt und die Einziehung von insgesamt fast 46 Millionen Euro angeordnet.

Der Angeklagte Frank F. (57), ein Rechtsanwalt und Notar, wurde zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, der Angeklagte Dr. Michael H. (65) zu acht Jahren und der Angeklagte Werner-Holger J. (58) zu drei Jahren und sechs Monaten. Von der Tatbeute konnten etwa 10 Millionen Euro für die Geschädigten sichergestellt werden. Zu den Geschädigten gehörten ausnahmslos vermögende Privat- und Geschäftskunden aus Deutschland, Spanien, den USA und der Ukraine. Diesen wurden nach den Feststellungen des Landgerichts von den Angeklagten vorgespiegelt, dass ihnen gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages, der in den abgeurteilten Fällen zwischen einer Million Euro und 50 Millionen US-Dollar lag, der Zugang zu Interbankenhandelsgeschäften und anderen, nur einem geschlossenen Investorenkreis („closed circle“) zugänglichen Finanzmarktgeschäften ermöglicht werden würde. Tatsächlich gab es nach den Feststellungen des Landgerichts weder die versprochenen Interbankengeschäfte noch die in Aussicht gestellten Finanzmarktgeschäfte. Die betrügerisch erlangten Gelder vereinnahmten die Angeklagten vielmehr für sich, um damit unter anderem ihren Lebensstandard zu finanzieren.

Der Prozess hatte am 23.03.2015 begonnen, umfasste 268 Hauptverhandlungstage und gestaltete sich von Beginn an wegen des grenzüberschreitenden Ermittlungsaufwands, der Vernehmung zahlreicher aus dem Ausland angereister Zeugen – unter anderem Kolumbien, Kanada, England, Italien, Spanien, Schweden und den USA – sowie der Verlesung von mehr als 700 Schriftstücken als sehr aufwändig. Zudem war das Prozessgeschehen ganz maßgeblich durch ungewöhnlich zahlreiche Anträge der Verteidigung geprägt. So waren durch die Strafkammer mehr als 60 Aussetzungs- und Einstellungsanträge sowie mehr als 150 Beweisanträge zu bescheiden, hierunter etwa Beweisanträge auf Vernehmung früherer Präsidenten der USA wie George H. W. Bush sr., George W. Bush jr. und Barack Obama.

Darüber hinaus wurden gegen die Mitglieder der Strafkammer, zu denen neben den drei Berufsrichterinnen auch zwei Schöffinnen gehörten, von den Angeklagten mehr als 50 Befangenheitsanträge gestellt. Sämtliche Befangenheitsgesuche wurden als unbegründet zurückgewiesen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Alle Angeklagten haben Revision eingelegt. Die schriftlichen Urteilsgründe werden erst in einigen Monaten zur Verfügung stehen.

Quelle: Pressemitteilung des LG Berlin Nr. 50/2020 v. 12.08.2020

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