Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der Website festgeldplan(.)com veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Besonders brisant: Die Anbieter erwecken gezielt den Eindruck, ihre Leistungen stünden in Verbindung mit der regulierten WPV Advisory & Asset Management GmbH & Co. KG. Laut BaFin handelt es sich hierbei jedoch um einen klaren Fall von Identitätsmissbrauch. Das genannte Unternehmen steht in keinerlei Zusammenhang mit der Website oder den dort beworbenen Angeboten.
Für Anleger entsteht dadurch ein erhebliches Risiko, da Seriosität vorgetäuscht wird, wo tatsächlich keine staatliche Zulassung vorliegt.
Einschätzung von Rechtsanwalt Nilas Linnemann
Der Fall weist typische Merkmale eines Anlagebetrugs auf:
- Nutzung einer seriösen Identität (Impersonation)
- Angebot vermeintlich sicherer Anlageprodukte wie „Festgeld“
- Fehlende BaFin-Erlaubnis
- Unklare oder verschleierte Betreiberstrukturen
Solche Konstellationen sind häufig darauf ausgelegt, Vertrauen zu schaffen und Anleger zu Einzahlungen zu bewegen, ohne dass eine echte Investition erfolgt.
Was betroffene Anleger jetzt tun sollten
Betroffene sollten schnell und strukturiert handeln:
1. Zahlungen sofort stoppen
Keine weiteren Überweisungen leisten, auch nicht bei angeblichen „Nachforderungen“ oder „Freischaltungsgebühren“.
2. Bank kontaktieren
Unverzüglich die eigene Bank informieren und versuchen, bereits getätigte Überweisungen zurückzurufen (insbesondere bei kürzlich erfolgten Transaktionen).
3. Beweise sichern
Alle Unterlagen sichern:
- E-Mails und Chatverläufe
- Vertragsunterlagen
- Konto- und Zahlungsnachweise
- Screenshots der Website
4. Anzeige erstatten
Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen. Dies ist auch für spätere zivilrechtliche Schritte wichtig.
5. Rechtliche Prüfung einleiten
Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann prüfen:
- ob Rückforderungsansprüche bestehen
- ob Banken haftbar gemacht werden können
- ob weitere Schritte gegen Zahlungsdienstleister möglich sind
6. BaFin-Warnliste prüfen
Vor zukünftigen Investments immer die Unternehmensdatenbank der BaFin nutzen, um die Zulassung zu überprüfen.
Rechtlicher Hintergrund
In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Die Warnung erfolgt auf Grundlage von § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG), der es der Aufsicht ermöglicht, vor unerlaubten Geschäften zu warnen.
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