Die Finanzaufsicht BaFin hat am 20. April 2026 eine Geldbuße in Höhe von 1.000.000 Euro gegen die flatexDEGIRO SE verhängt. Das Unternehmen hatte Ende 2022 gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) verstoßen.
Konkret ging es um eine Insiderinformation im Zusammenhang mit einer Sonderprüfung der flatexDEGIRO Bank AG nach § 44 Kreditwesengesetz (KWG). Die BaFin hatte dabei Mängel in der Geschäftsorganisation festgestellt. Diese Information wurde jedoch nicht unverzüglich als gesetzlich vorgeschriebene Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, sondern erst verspätet in Form einer Pressemitteilung.
Damit verletzte das Unternehmen seine Pflicht zur sofortigen Veröffentlichung kursrelevanter Informationen.
Hintergrund
Unternehmen wie flatexDEGIRO, die Finanzinstrumente an organisierten Märkten emittieren, unterliegen der sogenannten Ad-hoc-Publizitätspflicht nach der Marktmissbrauchsverordnung (MAR). Diese verpflichtet sie, Insiderinformationen unverzüglich öffentlich zu machen.
Als Insiderinformationen gelten nicht öffentliche Tatsachen, die geeignet sind, den Kurs eines Finanzinstruments erheblich zu beeinflussen. Die sofortige Veröffentlichung soll verhindern, dass einzelne Marktteilnehmer durch Informationsvorsprünge Vorteile erlangen, und zugleich für faire sowie transparente Marktbedingungen sorgen.
Erfolgt die Veröffentlichung nicht oder verspätet, liegt ein Verstoß gegen Artikel 17 der MAR vor. Die BaFin kann solche Verstöße mit Geldbußen von bis zu 2,5 Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des Jahresumsatzes sanktionieren.
Kommentar hinterlassen