Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Western Union International Bank GmbH ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro verhängt. Hintergrund sind unterlassene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich.
Das Institut mit Sitz in Wien hatte über einen längeren Zeitraum hinweg versäumt, die von seiner deutschen Zweigniederlassung angebotenen Kontenmodelle ordnungsgemäß zu melden. Damit kam die Bank ihren gesetzlichen Meldepflichten nicht nach.
Der Bußgeldbescheid ist seit dem 24. März 2026 rechtskräftig.
Hintergrund
Der BaFin-Kontenvergleich dient dazu, Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz bei der Auswahl von Girokonten zu bieten. Er umfasst Informationen zu rund 6.600 Kontotarifen von etwa 1.100 Zahlungsdienstleistern und ermöglicht einen Vergleich anhand zentraler Kriterien wie Kontoführungsgebühren oder Dispozinsen.
Nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) sind Anbieter von Zahlungskonten verpflichtet, alle relevanten Informationen zu ihren Kontenmodellen an die BaFin zu melden. Neue Angebote sowie Änderungen müssen innerhalb von drei Geschäftstagen über das MVP-Portal übermittelt werden.
Die Daten werden automatisiert in den Kontenvergleich übernommen, wobei die BaFin stichprobenartige Qualitätskontrollen durchführt. Verstöße gegen diese Meldepflichten können mit Bußgeldern geahndet werden.
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