Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Volksbank Mittelhessen eG – auch als Rechtsnachfolgerin der Raiffeisenbank im Hochtaunus eG – Bußgelder in Höhe von insgesamt 15.500 Euro verhängt.
Grund dafür waren fehlerhafte sowie unterlassene Meldungen an den BaFin-Kontenvergleich und Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten. Nach Angaben der Aufsicht kamen beide Institute ihren Pflichten zur ordnungsgemäßen Organisation der Melde- und Informationsprozesse nicht ausreichend nach.
Infolge dieser Mängel wurden in den Jahren 2025 und 2026 mehrfach unzutreffende Angaben zu Kontenmodellen auf der Vergleichswebsite veröffentlicht und über einen längeren Zeitraum nicht korrigiert. Darüber hinaus verletzte die Volksbank Mittelhessen zeitweise ihre Pflicht, Entgeltinformationen auf ihrer Website bereitzustellen.
Der Bußgeldbescheid ist seit dem 8. April 2026 rechtskräftig.
Hintergrund
Der BaFin-Kontenvergleich soll Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bessere Orientierung bei der Auswahl von Girokonten ermöglichen. Er umfasst Daten zu rund 6.600 Kontotarifen von etwa 1.100 Zahlungsdienstleistern und stellt diese anhand zentraler Kriterien wie Kontoführungsgebühren oder Überziehungszinsen dar.
Nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) sind Banken verpflichtet, alle relevanten Informationen zu ihren Kontenmodellen an die BaFin zu melden. Neue Angebote oder Änderungen müssen innerhalb von drei Geschäftstagen über das MVP-Portal übermittelt werden.
Die Daten werden automatisiert in den Kontenvergleich übernommen, wobei die BaFin stichprobenartige Kontrollen durchführt. Zusätzlich sind Zahlungsdienstleister verpflichtet, Entgeltinformationen in standardisierter Form leicht zugänglich – auch online – bereitzustellen.
Verstöße gegen diese Melde- und Veröffentlichungspflichten können von der BaFin mit Bußgeldern geahndet werden.
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