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Rechtsanwalt Maurice Högel:Interview: „24 Karat versprochen, Doré geliefert?“ – Kritische Fragen zur Goldpraxis der TGI AG

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Hinweis: Dieses Interview ist journalistisch formuliert und gibt eine kritische rechtliche Einschätzung aus Sicht eines Anlegerschutzanwalts wieder. Es handelt sich nicht um eine gerichtliche Feststellung. Begriffe wie „möglicherweise“, „mutmaßlich“ oder „nach derzeitiger Darstellung“ verdeutlichen, dass Sachverhalte noch zu prüfen wären.

Interviewer:

Herr Rechtsanwalt Högel, Anlegern soll laut diversen Präsentationen und Vertriebsaussagen teilweise „24-Karat-Gold“ beziehungsweise physisch gedecktes Gold vermittelt worden sein. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass im Hintergrund womöglich lediglich Doré-Barren oder nicht vollständig raffiniertes Gold vorhanden sein könnten. Warum ist dieser Unterschied aus rechtlicher Sicht so brisant?

Rechtsanwalt Maurice Högel:

Weil Anleger unter „24 Karat Gold“ normalerweise etwas ganz Konkretes verstehen: international handelbares Feingold mit standardisierter Reinheit, typischerweise 999,9er-Gold, wie man es von klassischen Anlagebarren kennt.

Ein Doré-Barren ist dagegen etwas völlig anderes. Das ist zunächst ein industrielles Zwischenprodukt aus der Goldförderung. Die genaue Reinheit kann schwanken, es können andere Metalle enthalten sein, und häufig muss das Material erst raffiniert werden, bevor überhaupt ein marktfähiger Feingoldbarren entsteht.

Interviewer:

Das heißt: Wirtschaftlich betrachtet handelt es sich nicht um denselben Vermögenswert?

Rechtsanwalt Maurice Högel:

Ganz genau. Der Unterschied betrifft nicht nur die Reinheit, sondern vor allem die Verkäuflichkeit, Markttransparenz und Liquidität.

Ein zertifizierter 24-Karat-Barren kann weltweit relativ unkompliziert verkauft werden. Bei Doré-Gold sieht das oft ganz anders aus:

  • Es braucht Prüfungen,
  • Raffinationsprozesse,
  • Herkunftsnachweise,
  • teilweise komplexe Bewertungsverfahren,
  • und häufig erhebliche Abschläge.

Für Privatanleger ist das ein fundamentaler Unterschied.

Interviewer:

Kritiker sagen nun: Anlegern könnte der Eindruck vermittelt worden sein, sie investieren in sofort verfügbares Anlagegold, tatsächlich handle es sich aber womöglich um Rohgold oder Vorprodukte. Wäre das problematisch?

Rechtsanwalt Maurice Högel:

Das wäre jedenfalls erklärungsbedürftig.

Rechtlich entscheidend ist immer die Frage:
Was wurde konkret beworben, wie wurde es verstanden und was existiert tatsächlich?

Wenn in der Kommunikation Begriffe wie:

  • „24 Karat Gold“,
  • „physisches Gold“,
  • „Golddeckung“,
  • oder „Sachwertinvestment“
    verwendet werden, dann erzeugt das beim durchschnittlichen Anleger bestimmte Erwartungen.

Sollte sich später herausstellen, dass tatsächlich keine standardisierten Feingoldbarren vorhanden sind, sondern lediglich Doré-Barren oder Ansprüche auf noch zu raffinierendes Material, dann könnte jedenfalls eine erhebliche Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität bestehen.

Interviewer:

Die Unternehmen argumentieren oft, die Materie sei komplex und Anleger hätten Unterlagen erhalten. Reicht das aus?

Rechtsanwalt Maurice Högel:

Komplexität entbindet niemanden von klarer Aufklärung.

Gerade im Finanz- und Edelmetallbereich gilt:
Je komplexer ein Produkt ist, desto transparenter muss erklärt werden, worin genau investiert wird.

Viele Anleger können mit Begriffen wie Doré-Gold oder Raffinationsstufen überhaupt nichts anfangen. Sie hören „Gold“ und denken an einen klassischen Feingoldbarren im Tresor.

Wenn tatsächlich wirtschaftlich etwas anderes vorliegt, müsste das aus meiner Sicht unmissverständlich kommuniziert werden.

Interviewer:

Könnte ein Anleger den Unterschied überhaupt erst merken, wenn er versucht, sich sein Gold physisch ausliefern zu lassen oder zu verkaufen?

Rechtsanwalt Maurice Högel:

Das ist häufig genau der Punkt, an dem solche Unterschiede praktisch relevant werden.

Solange alles nur auf Präsentationen, Kontoauszügen oder internen Bewertungen basiert, bleibt vieles abstrakt. Entscheidend wird es oft erst dann, wenn ein Anleger tatsächlich:

  • physische Auslieferung verlangt,
  • verkaufen möchte,
  • oder eine unabhängige Marktprüfung erfolgt.

Dann zeigt sich, ob wirklich sofort handelbares Feingold vorhanden ist – oder ob zunächst Raffination, Prüfung oder zusätzliche Prozesse notwendig wären.

Interviewer:

Kritiker formulieren es drastisch:
„Versprochen wurde Goldstandard – geliefert wird möglicherweise nur ein Rohstoffversprechen.“

Ist das überzogen?

Rechtsanwalt Maurice Högel:

Das wäre natürlich im Einzelfall genau zu prüfen. Aber der Kern des Problems liegt tatsächlich in der Erwartungshaltung.

Zwischen einem LBMA-zertifizierten 24-Karat-Anlagebarren und einem Doré-Barren liegen wirtschaftlich erhebliche Unterschiede.

Und genau deshalb ist die präzise Beschreibung solcher Investments so wichtig.

Denn am Ende entscheidet nicht die Werbebroschüre über den Wert eines Goldinvestments – sondern:

  • tatsächliche Reinheit,
  • Zertifizierung,
  • Handelbarkeit,
  • und unabhängige Verwertbarkeit am Markt.

2 Kommentare

  • Zitat
    TGI Video vom 30.4.2026 ab Minute 17:00

    HELMUT KALTENEGGER: Fakt ist von Anfang an liegt für den Kunden das Gold, es liegt und ausgeliefert wird immer nur LBME, immer nur und immer wird gerätselt wie bringen die das von Afrika daumma, was ist wenn das Schiff untergeht was ist wenn der Flieger abstürzt, ist das versichert und, und, und. Also unglaublich was da immer geredet wird, also Fakt ist wir liefern ausschliesslich LBME- zertifiziertes Gold aus. So. Punkt. Und entscheidend ist, wenn der Kunde kauft, liegts. Und das haben wir jetzt bewiesen durch einen Prüfbericht mehr geht nicht mehr. ,,Ja Herr Kaltenegger ist auch das Wirtschaftliche geprüft worden?“ Na der Prüfer is nich ummi gefahren, wegen dem Wirtschaftlichen, der Auftrag war, bitte prüfen wie viel Gold liegt, liegt alles für die Kunden, ist das Gold echt, wieviel Reinheit hat des, ist das abgetreten auf die TGI- Kunden, gibt es eine Versicherung dazu, wo ist des gelagert, ist das ein Sicherheitstrakt und, und und. Und das wurde alles belegt, fertig. Wir haben nie gesagt wirtschaftlich. Weil jetzt wird uns schon wieder angekreidet, ,,wirtschaftlich ham mer geredet“, nanana, haben wir nie, wir haben nur gesagt, bitte nachschauen, ist des da für die Kunden. Natürlich ist im Bericht drinnen, dass es unserem Partner gehört, ja, und unser Partner hat mit uns natürlich Verträge, wo die Abtretung drinnen ist, für die Kunden etcetera. Also ich glaube wir sind so hoch professionell, ja, also ich weiss nicht was die alle von uns halten, ob wir auf der Nudelsuppe dahergeschwommen sind. MANUEL RIED: Dazu möchte ich auch eine Sache sagen, weil es auch entsprechende, das ist auch diese Woche, oder letzte Woche in einer Presseanfrage dringestanden, dass das Gold das dort liegt unserem Partner gehört und da muss man dazu sagen, ja aber wir haben auch nie was anderes behauptet, auch in dem Anwaltsschreiben was unser Dr. Weik aufgesetzt hat, steht genau das drin, dass das Gold einem unserer Partner zugeordnet ist und laut Kooperationsvereinbarung zwischen Partner und TGI AG, das Geld treuhändisch für die Kunden eingelagert wird.
    HELMUT KALTENEGGER: Wir haben ja schon wieder Medienverdreher, weil ich kann nur reden, dass das Medienverdreher sind, ja weil die sagen schon wieder ,,ja da drinnen steht ja in dem SKR net die TGI“ ja das haben wir nie gesagt, in dem SKR steht unser Partner, und der hand treuhändisch abgetreten an die TGI- Kunden, das haben wir ja die Verträge sind ja alle da, und ich verstehe nicht lieber Manuel, warum nicht mal die ganzen Medien amal vernünftig werden und sagen: ,,hey kenn mer vorbeikommen“, dann können wir alles auf den Tisch legen, da sind die Verträge, da ist die Abtretung, da ist des, da ist der Prüfbericht, da ist das, so wirds erwirtschaftet schau her des is des des is des und dann hammers. Auf des kommt keiner. Sondern sie hauen nur drauf………. usw,usw.“

    • Seltsam in den bisherigen Berichten über die TGI steht meistens so was wie sinngemäss „hattte keine Zeit Fragen zu beantworten“, „das sind Geschäftgeheimnisse“, „Eure Auflage ist nicht hoch genug“ etcetera, etcetera, etcetera.

      Wie wäre es denn mal anstatt einer der Kaffefahrtveranstaltungen für irgendwelche Jubelperser, mit einer offenen Pressekonferenz in Wien z.B., da kann man dann auch alle Unterlagen (Bilanzen, Überweisungen, Schürfbestätigungen, Verträge etcetera, etcetera, etcetera) auflegen oder in ausführlichen Pressemappen zusammenfassen.

      Als Gäste würden mir Frau Niharika Handa und Herr Amardeep Singh Hari, die CEOs der Goldcrest gefallen. Die könnten das Geschäftskonstrukt der TGI noch mal aus sicht der afrikanischen Partner erläutern.

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