Das Amtsgericht Augsburg hat am 8. Mai 2026 im Insolvenzantragsverfahren der Greiffenberger Aktiengesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Betroffen ist die Greiffenberger AG mit Sitz in Augsburg. Das Unternehmen hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Stemshorn aus Augsburg bestellt. Er überwacht ab sofort sämtliche wesentlichen Vermögensverfügungen des Unternehmens.
Das Gericht ordnete zudem an, dass Verfügungen der Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen. Der Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bargeld, Kontoguthaben und Forderungen auf ein eigens eingerichtetes Insolvenzsonderkonto einzuziehen.
Die Greiffenberger AG wird anwaltlich von der Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB vertreten.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Augsburg eingelegt werden.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung soll das Vermögen des Unternehmens bis zur Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens gesichert werden.
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