Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Raiffeisenbank Mittelschwaben eG ein Bußgeld in Höhe von 11.000 Euro verhängt. Grund dafür waren fehlerhafte sowie unterlassene Meldungen im Rahmen des BaFin-Kontenvergleichs.
Nach Angaben der Aufsicht kam das Kreditinstitut seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Organisation der Meldeprozesse nicht ausreichend nach. Infolge dieser Mängel wurden die Kontenmodelle der Bank über einen längeren Zeitraum hinweg nicht an den Kontenvergleich gemeldet.
Der Bußgeldbescheid ist seit dem 8. April 2026 rechtskräftig.
Hintergrund
Der BaFin-Kontenvergleich soll Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz bei der Auswahl eines Girokontos bieten. Er umfasst Informationen zu rund 6.600 Kontotarifen von etwa 1.100 Zahlungsdienstleistern. Verglichen werden unter anderem monatliche Gebühren und Überziehungszinsen.
Nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG) sind Banken verpflichtet, alle relevanten Daten zu ihren Kontenmodellen an die BaFin zu melden. Änderungen oder neue Angebote müssen innerhalb von drei Geschäftstagen über das MVP-Portal der BaFin übermittelt werden.
Die gemeldeten Daten werden automatisiert in den Kontenvergleich übernommen, wobei die BaFin stichprobenartige Qualitätskontrollen durchführt. Kommen Anbieter ihren Meldepflichten nicht oder nur unzureichend nach, kann dies mit einem Bußgeld geahndet werden.
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