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BaFin nimmt pferdewetten.de unter die Lupe: „Für Anleger ist das ein ernstzunehmendes Signal“

RichardsDrawings (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Prüfung des Konzernabschlusses der pferdewetten.de AG zum 31. Dezember 2024 eingeleitet. Hintergrund sind mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften. Was bedeutet das für das Unternehmen und für Anleger? Darüber sprachen wir mit Rechtsanwalt Maurice Högel.

Herr Högel, die BaFin hat eine Prüfung des Konzernabschlusses der pferdewetten.de AG angekündigt. Wie ungewöhnlich ist ein solcher Schritt?

Eine anlassbezogene Bilanzprüfung ist kein alltäglicher Vorgang. Die BaFin leitet eine solche Prüfung nicht ohne konkreten Anlass ein. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen konkrete Anhaltspunkte für mögliche Fehler in der Rechnungslegung vorliegen. Allein die Einleitung einer Prüfung bedeutet zwar noch nicht, dass tatsächlich Bilanzierungsfehler vorliegen, sie ist aber ein deutliches Signal, dass die Aufsicht Klärungsbedarf sieht.

Die BaFin nennt aktive latente Steuern und wertgeminderte Anzahlungen als mögliche Problemfelder. Können Sie erklären, worum es dabei geht?

Aktive latente Steuern sind bilanziell ausgewiesene zukünftige Steuervorteile. Sie setzen voraus, dass ein Unternehmen künftig entsprechende Gewinne erzielt, gegen die diese steuerlichen Vorteile verrechnet werden können. Werden solche Positionen zu optimistisch angesetzt, kann dies dazu führen, dass Vermögenswerte und Erträge höher dargestellt werden als wirtschaftlich gerechtfertigt.

Bei Anzahlungen geht es um bereits geleistete Zahlungen für erwartete Lieferungen oder Leistungen. Bestehen Zweifel daran, ob die Gegenleistung tatsächlich erbracht wird, muss geprüft werden, ob eine Wertminderung erforderlich ist. Erfolgt diese nicht oder nicht ausreichend, kann dies ebenfalls zu einer Überbewertung von Vermögenswerten führen.

Welche Folgen könnte eine fehlerhafte Bilanzierung haben?

Sollte die BaFin zu dem Ergebnis kommen, dass die Rechnungslegung fehlerhaft war, könnte sie eine entsprechende Fehlerfeststellung veröffentlichen. Für börsennotierte Unternehmen ist das regelmäßig mit erheblichen Reputationsrisiken verbunden. Darüber hinaus können sich Fragen zur Unternehmenssteuerung, zur Arbeit der Abschlussprüfer und gegebenenfalls auch zu Organpflichten stellen.

Was bedeutet die Prüfung für Aktionäre und Investoren?

Anleger sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen, aber nicht vorschnell Schlüsse ziehen. Die Einleitung einer Prüfung ist zunächst ein Prüfverfahren und kein Schuldspruch. Gleichwohl geht es hier um Bilanzpositionen, die Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens haben können. Deshalb ist Transparenz für den Kapitalmarkt besonders wichtig.

Wie läuft eine solche BaFin-Prüfung typischerweise ab?

Die BaFin beziehungsweise ihre Wirtschaftsprüfer analysieren die relevanten Bilanzierungsfragen sehr detailliert. Das Unternehmen muss umfangreiche Unterlagen bereitstellen und die gewählten Bilanzierungsansätze erläutern. Erst nach Abschluss der Untersuchung entscheidet die Behörde, ob tatsächlich Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen.

Ist die Veröffentlichung der Prüfung bereits ein Belastungsfaktor für das Unternehmen?

Ja, denn Kapitalmärkte reagieren sensibel auf regulatorische Prüfungen. Selbst wenn sich die Vorwürfe am Ende nicht bestätigen sollten, sorgt eine solche Mitteilung zunächst für Unsicherheit. Deshalb haben börsennotierte Gesellschaften ein erhebliches Interesse daran, die aufgeworfenen Fragen schnell und nachvollziehbar aufzuklären.

Wie bewerten Sie den Fall insgesamt?

Die Einleitung der Prüfung zeigt, dass die BaFin ihre Bilanzkontrolle konsequent wahrnimmt. Für Anleger ist dies grundsätzlich positiv, weil dadurch die Integrität des Kapitalmarktes gestärkt wird. Gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung: Erst die Ergebnisse der Untersuchung werden zeigen, ob tatsächlich Fehler in der Rechnungslegung vorliegen oder ob sich die Bilanzierungsansätze des Unternehmens als rechtmäßig erweisen.

Herr Högel, vielen Dank für das Gespräch.


Originalmeldung der BaFin

pferdewetten.de AG: BaFin leitet Prüfung für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 und den zugehörigen zusammengefassten Lagebericht ein

Der Finanzaufsicht BaFin liegen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die pferdewetten.de AG gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat. Daher hat sie am 15. Juni 2026 eine Prüfung des Konzernabschlusses der pferdewetten.de AG zum 31. Dezember 2024 und des zugehörigen zusammengefassten Lageberichts eingeleitet.

Die Prüfung wurde eingeleitet, weil das Unternehmen möglicherweise aktive latente Steuern und wertgeminderte Anzahlungen unzutreffend angesetzt und/oder bewertet hat.

Hintergrund

Hat die BaFin konkrete Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Rechnungslegung, muss sie eine anlassbezogene Prüfung bei dem betroffenen Unternehmen einleiten. Rechtsgrundlage hierfür ist § 107 Absatz 1 Satz 1 WpHG.

Aktive latente Steuern werden als Vermögenswerte in der Bilanz ausgewiesen. Werden diese zu hoch angesetzt, weist die Bilanz mehr Steuervorteile aus als tatsächlich realistisch zu erwarten sind. Die Bilanzsumme wäre zu hoch und die Aufwendungen zu niedrig ausgewiesen.

Bei Anzahlungen handelt es sich um Vorleistungen des Unternehmens auf eine von einem Vertragspartner zu erwartende Lieferung oder Leistung. Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Leistung nicht mehr erbracht wird, ist der Vermögenswert auf eine Wertminderung hin zu überprüfen.

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