Startseite Allgemeines Atempo GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen
Allgemeines

Atempo GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Die Atempo GmbH mit Sitz in Berlin ist endgültig insolvenzrechtlich gescheitert. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Eigenantrag des IT-Dienstleistungsunternehmens auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels vorhandener Insolvenzmasse abgewiesen.

Der entsprechende Beschluss (Az.: 3610 IN 1467/26) wurde bereits am 4. Juni 2026 vom Insolvenzgericht des Amtsgerichts Charlottenburg gefasst.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 193024 eingetragen. Als Geschäftsführer fungiert Come François Christian Bastard de Crisnay. Als Geschäftsanschrift war zuletzt die c/o-Adresse der Pramex International GmbH in der Savignystraße in Frankfurt am Main angegeben. Unternehmensgegenstand waren Dienstleistungen im IT-Bereich.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das Gericht kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, weil das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung beziehungsweise wirksamer öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden.

Aktenzeichen: 3610 IN 1467/26
Beschluss vom: 4. Juni 2026
Gericht: Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview mit Rechtsanwalt Jens Reime : „Anleger sollten bei solchen Börsenwerbungen äußerst vorsichtig sein“

Frage: Herr Reime, derzeit wird die Aktie von MAX Power Mining mit...

Allgemeines

Indien vor Mega-Börsengängen: Jio und National Stock Exchange schreiben Geschichte

Indiens Kapitalmarkt steht vor einem historischen Moment: Mit Jio Platforms, der Digitalsparte...

Allgemeines

Wenn Strafe mehr sein soll als Freiheitsentzug

Der Fall der Frauen im US-Todestrakt wirft eine unbequeme Frage auf: Darf...

Allgemeines

Kommentar: TGI AG und TGI International – alter Wein in neuen Schläuchen?

Manchmal drängt sich der Eindruck auf, dass sich bei der TGI AG...