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„Anleger sollten genau prüfen und aktiv werden“-Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev ams OSRAM AG

styles66 (CC0), Pixabay
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„Anleger sollten genau prüfen und aktiv werden“

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Veröffentlichung der ams-OSRAM AG im Bundesanzeiger vom 9. Mai 2025

Frau Bontschev, was bedeutet die aktuelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger konkret für betroffene Anleger der ams-OSRAM-Wandelanleihe?

Bontschev: Die ams-OSRAM AG hat ihre Anleihegläubiger offiziell dazu aufgerufen, über eine Änderung der Anleihebedingungen abzustimmen – konkret zwischen dem 26. und 28. Mai 2025, ohne physische Versammlung, also rein elektronisch. Es geht um strukturelle Anpassungen der Garantiebedingungen, um die Wandelanleihe mit anderen Anleihen des Unternehmens auf eine Linie zu bringen.

Worum geht es juristisch bei dieser „Consent Solicitation“ genau?

Bontschev: Es sollen zusätzliche Tochtergesellschaften als Garanten aufgenommen werden – gleichzeitig erhält das Unternehmen aber auch mehr Flexibilität, einzelne Garantien bei künftigen Verkäufen wieder zu lösen. Die Gläubiger stimmen also über mehr Sicherheit auf der einen und über Flexibilität des Emittenten auf der anderen Seite ab.

Ist diese Änderung automatisch für alle bindend?

Bontschev: Ja – wenn mindestens 50 % der Gläubiger teilnehmen und 75 % der abgegebenen Stimmen zustimmen, gilt die Änderung für alle Anleihegläubiger – auch für jene, die nicht abgestimmt oder sogar dagegen gestimmt haben.

Was sollten betroffene Anleger jetzt konkret tun?

Bontschev: Wichtig ist: unbedingt rechtzeitig registrieren! Wer seine Stimme abgeben möchte, muss sich bis spätestens 23. Mai 2025, 24 Uhr, anmelden – entweder über die Online-Plattform des Dienstleisters Kroll oder direkt bei der Notarin Karin Arnold. Ohne Anmeldung ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Gibt es auch finanzielle Anreize für die Stimmabgabe?

Bontschev: Ja, Anleger, die gültig abstimmen – egal ob mit Ja, Nein oder Enthaltung – erhalten eine sogenannte „Resolution Fee“ in Höhe von 250 Euro pro 100.000 Euro Nominalwert. Diese Zahlung erfolgt nur, wenn die Änderung am Ende tatsächlich wirksam wird.

Was raten Sie Anlegern, die sich unsicher sind, wie sie stimmen sollen?

Bontschev: Wer unsicher ist, sollte unbedingt fachkundigen Rat einholen, etwa von seinem Finanzberater oder einem spezialisierten Anwalt. Die Unterlagen sind komplex, und die Entscheidung hat Folgen für die eigene rechtliche und wirtschaftliche Position.

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Bontschev.

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