Eine Frage, die auch Sie ganz sicher brennend interessieren sollte – denn nach meinen Recherchen haben Sie eine erhebliche Zahl von Anlegern in dieses Investment vermittelt.
Kunden sind Ihr Kapital, Ihr Potenzial, mit dem Sie Geld verdienen. Und dieses Kapital pflegt man, wie man früher sagte, „wie seinen Augapfel“. Jetzt liegt es an Ihnen, dafür zu sorgen, dass in diesem Vorgang endlich Klarheit für die investierten Aktionäre geschaffen wird.
Und nebenbei bemerkt: Es geht hier nicht nur um Ihre Kunden, sondern auch um Sie selbst – um Ihre mögliche Haftung gegenüber den Anlegern, die wir in diesem Fall ganz klar sehen.
Haben Sie sich eigentlich jemals den Verkaufsprospekt für die Partizipationsscheine und die Aktien genau angesehen?
Mein Eindruck ist: eher nicht. Denn dann hätte Ihnen auffallen müssen, dass beide Prospekte nicht den Anforderungen der BaFin entsprachen, und auch nach Schweizer Recht erhebliche Mängel aufwiesen.
Meiner Meinung nach hätten Sie den Vertrieb so lange nicht aufnehmen dürfen, wie es keinen ordnungsgemäßen Prospekt für das Investmentangebot gab.
Haben Sie zudem – nachweisbar – jährlich wenigstens einmal nachgefragt, wie weit das Unternehmen beim Geschäftsaufbau tatsächlich ist?
Haben Sie sich belegen lassen, was mit dem Geld der Anleger passiert ist?
Das sind Fragen, die Sie nicht mir beantworten müssen, sondern voraussichtlich schon bald Rechtsanwälten und den betroffenen Anlegern – sofern sich das Investment in MABEWO als Fehlschlag herausstellt.
Sie sehen: Kümmern Sie sich bitte unverzüglich.
Und übrigens: Sorgen Sie dafür, dass alle Aktionäre, die auf Ihre Initiative hin zuletzt gezeichnet haben, ihr investiertes Geld umgehend zurückerhalten.
Das wäre zumindest ein erster Schritt.
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