Anderson Grund – die Geschichte wiederholt sich bei der Firma Baxter

Rechtsanwalt Dr. Tintemann hatte zur Anderson Holding bereits 2014 berichtet:

„Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg zum Az. 36a IN 2872/14 ist Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin, zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Anderson Holding AG, Wexstraße 2, 10825 Berlin, bestellt worden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Sven Tintemann
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. Tintemann war Partner der Partnerschaft bis zum 31.12.2015 und ist uns seit dem als Kooperationspartner verbunden.

Die Anderson Holding AG ist Teil der Anderson Group und wirbt auf ihrer Internetseite www.anderson-group.de damit, bankenunabhängig zu sein. „Wir investieren vornehmlich in deutsche Wohn- und Sozialimmobilien. Die Anderson Group ist spezialisiert auf die Sanierung, sowie die strukturierte Übernahme von mittleren und größeren Unternehmen.“ So findet man den Text auf der Willkommensseite der Anderson Group. Nunmehr ist die Anderson Holding AG scheinbar selbst zum Sanierungsfall geworden.

Rechtsanwalt Wienberg muss nun prüfen, ob ein Insolvenzverfahren zu eröffnen ist. Zur Anderson Group gehören auch noch vier weitere Gesellschaften, nämlich die Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG, die Anderson Zweite Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG, die Anderson Dritte Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG sowie die Anderson Vierte Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG. Diese Gesellschaften haben alle ihren Sitz in der Wexstraße 2 in 10825 Berlin. Persönlich haftender Gesellschafter für die vier benannten Kommanditgesellschaften ist die Anderson Facility Service GmbH. Die Firma Anderson Fünfte Deutsche Grundwert GmbH & Co. KG ist schon im vergangenen Jahr umfirmiert worden in Baxter Sachwert GmbH & Co. KG und hat ihren Sitz seither in der Tauentzienstraße 5 in 10789 Berlin. Hier ist auch die persönlich haftende Gesellschafterin geändert worden. Dies ist die Baxter Verwaltungs GmbH.“

Quelle: Dr. Sven Tintemann, Rechtsanwalt, http://advoadvice.de/

Trotz aller Warnzeichen hatte die Baxter das System weiter fortgesetzt.

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