Zivilklage wegen Verringerung der CO2-Emissionen gegen die Volkswagen AG (Az. 6 O 3931/21)

Hier: Termin zur mündlichen Verhandlung am 10.1.2023 um 10:30 Uhr

In dem Zivilverfahren 6 O 3931/21 hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Diese wird am 10.1.2023 um 10:30 Uhr im Landgericht Braunschweig stattfinden.

Zum Hintergrund:

In diesem Zivilverfahren nehmen die drei Klägerinnen und Kläger die Volkswagen AG in Anspruch. Die Kläger werden dabei vom Greenpeace Deutschland e.V. unterstützt. Sie möchten mit der Klage insbesondere erreichen, dass es der Beklagten ab dem Jahr 2030 untersagt wird, Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren in den Verkehr zu bringen. Weiter soll die Beklagte verpflichtet werden sicherzustellen, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 65 % gegenüber dem Jahr 2018 zu reduzieren.

Die Kläger argumentieren insbesondere mit dem sogenannten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG vom 24.3.2021, 1 BvR 2656/18) und behaupten, infolge des von der Beklagten mitverursachten Klimawandels in ihrem Eigentum, ihrer Gesundheit und ihrem Recht auf Erhalt treibhausgasbezogener Freiheit verletzt zu sein. Die Beklagte bestreitet insbesondere den von der Klägerin behaupteten Kausalzusammenhang zwischen ihren CO2-Emissionen und dem Klimawandel und den behaupteten Rechtsgutsverletzungen. Eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage für das Begehren der Kläger sei nicht ersichtlich

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