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ZDF und Schönbohm vor Gericht: Am Ende gewinnt vor allem die deutsche Formulierungskunst

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay
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Das juristische Tauziehen zwischen Arne Schönbohm und dem ZDF ist beendet – zumindest vorerst. Das Oberlandesgericht München hat die Berufungen beider Seiten zurückgewiesen. Übersetzt aus dem Juristendeutsch bedeutet das ungefähr: Keiner bekommt alles, keiner verliert alles und alle dürfen noch einmal ausführlich die Urteilsbegründung lesen.

Geld gibt es nicht – Formulierungen aber auch nicht mehr

Besonders erfreulich für die Gebührenzahler: Eine Millionenentschädigung bleibt aus. Wie bereits das Landgericht entschied auch das OLG, dass Arne Schönbohm keinen Anspruch auf Geldentschädigung hat.

Anders gesagt: Es gibt keinen Scheck, keinen Goldkoffer und auch keinen symbolischen Präsentkorb vom ZDF.

Allerdings bekam das ZDF in einem anderen Punkt einen kleinen juristischen Klaps auf die Finger. Vier Formulierungen – zwei aus dem „ZDF Magazin Royale“ und zwei aus anderen ZDF-Veröffentlichungen – dürfen künftig nicht mehr verwendet werden.

Das große Missverständnis

Besonders bemerkenswert ist die Argumentation des Senders. Das ZDF betonte während des gesamten Verfahrens, dass bestimmte Aussagen keinesfalls so verstanden werden sollten, wie viele Menschen sie verstanden haben könnten.

Man habe nie behaupten wollen, Schönbohm habe bewusst Kontakte zu russischen oder anderen ausländischen Geheimdiensten gepflegt.

Die Verteidigung lässt sich sinngemäß zusammenfassen mit:

„Falls jemand dachte, wir hätten etwas angedeutet, dann wollten wir das nicht andeuten. Und falls es trotzdem wie eine Andeutung klang, dann war das lediglich eine besonders missverständliche Nicht-Andeutung.“

Das deutsche Fernsehen entdeckt den Radiergummi

Bereits nach dem Urteil der ersten Instanz entfernte das ZDF die betreffende Passage aus der Sendung und informierte transparent darüber.

Man könnte sagen: Die betroffene Szene wurde in den digitalen Zeugenschutz versetzt.

Das Fernsehen machte damit etwas, das früher nur bei VHS-Kassetten möglich war: Es schnitt nachträglich eine Stelle heraus und erklärte gleichzeitig, warum sie nun nicht mehr da ist.

Royale Satire trifft auf royale Juristerei

Der Fall zeigt einmal mehr, dass zwischen Satire, Interpretation und Juristerei oft nur wenige Wörter liegen.

Während Satiriker gerne mit Andeutungen arbeiten, verbringen Richter anschließend mehrere Jahre damit herauszufinden, ob diese Andeutungen tatsächlich Andeutungen waren oder lediglich Formulierungen, die versehentlich wie Andeutungen aussahen.

Das Ergebnis sind häufig Urteile, die länger sind als die ursprüngliche Pointe.

Alle zufrieden? Natürlich nicht.

Arne Schönbohm dürfte sich darüber freuen, dass bestimmte Aussagen künftig nicht mehr verbreitet werden dürfen.

Das ZDF dürfte sich darüber freuen, keine Geldentschädigung zahlen zu müssen.

Die Anwälte dürften sich darüber freuen, dass sie sich mehrere Jahre intensiv mit einzelnen Formulierungen beschäftigen konnten.

Und die Zuschauer dürfen sich darüber freuen, endlich zu erfahren, dass ein Satz gleichzeitig gesendet, missverstanden, erklärt, gelöscht, verteidigt und verboten werden kann.

Das Fazit

Nach mehreren Jahren juristischer Aufarbeitung bleibt als wichtigste Erkenntnis:

Das OLG München hat entschieden, dass manche Formulierungen besser nicht gesagt worden wären, dass dafür aber trotzdem kein Geld fließt.

Oder wie man im deutschen Medienrecht vielleicht sagen würde:

„Die Aussage war nicht so gemeint, wie sie verstanden werden konnte, durfte aber trotzdem nicht so gesagt werden, obwohl sie nicht so gemeint war.“

Damit bleibt alles beim Alten – außer den vier Formulierungen. Die haben jetzt Hausverbot.

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