Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilt 50-Jährigen wegen Terrorismusfinanzierung und weiterer Straftaten
Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat einen 50-jährigen deutsch-polnischen Staatsangehörigen wegen mehrerer schwerwiegender Straftaten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Darknet-Plattform „Assassination Politics“ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Neben der Verurteilung wegen Terrorismusfinanzierung sprach das Gericht den Angeklagten auch wegen der Anleitung zur Herstellung von Molotowcocktails und improvisierten Spreng- und Brandvorrichtungen, der Anleitung zu terroristischen Straftaten sowie wegen des gefährdenden Verbreitens personenbezogener Daten schuldig.
Zudem wurde die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.
Plattform propagierte Anschläge gegen Politiker
Nach den Feststellungen des Gerichts betrieb der Angeklagte die Plattform zwischen Mai und November 2025 im Darknet.
Auf der Webseite wurden gezielt Anschläge gegen Politiker und andere Personen des öffentlichen Lebens propagiert. Zu diesem Zweck veröffentlichte der Betreiber sogenannte „Strafakten“, in denen persönliche Daten der Betroffenen, angebliche Tatvorwürfe und von ihm ausgesprochene „Todesurteile“ aufgeführt wurden.
Darüber hinaus warb die Plattform um finanzielle Unterstützung für mögliche Anschläge und stellte Informationen bereit, die zur Begehung von Gewalttaten genutzt werden konnten.
Anleitungen für Brand- und Sprengvorrichtungen veröffentlicht
Das Gericht stellte fest, dass auf der Plattform detaillierte Beschreibungen von Brand- und Sprengvorrichtungen veröffentlicht wurden. Teilweise waren diese Anleitungen mit Bildern versehen.
Zusätzlich verbreitete der Angeklagte Listen mit personenbezogenen Daten von Mitgliedern und Unterstützern politischer Parteien, wodurch nach Auffassung des Senats die Sicherheit der betroffenen Personen gefährdet wurde.
Geständnis wirkte strafmildernd
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten des Angeklagten, dass dieser die Einrichtung und den Betrieb der Plattform eingeräumt hatte.
Ebenfalls strafmildernd wirkte sich aus, dass bis zur Festnahme des Angeklagten und der Abschaltung der Webseite durch das Bundeskriminalamt keine Spendengelder für konkrete Anschläge geflossen waren.
Gericht sieht hohe Gefährlichkeit
Strafschärfend wertete der Senat insbesondere, dass der Angeklagte gezielt versucht habe, Dritte zu schweren Gewalttaten bis hin zu Mordanschlägen anzustiften.
Zudem fiel eine Vorstrafe des Angeklagten zu seinen Lasten ins Gewicht.
Nach Auffassung des Gerichts ging von der Plattform ein erhebliches Gefährdungspotenzial aus, da sie Gewalt gegen demokratische Institutionen und öffentliche Amtsträger propagierte.
Verlust politischer Rechte
Neben der Freiheitsstrafe erkannte das Gericht dem Verurteilten für die Dauer von drei Jahren die Fähigkeit ab, öffentliche Ämter zu bekleiden sowie Rechte aus öffentlichen Wahlen wahrzunehmen.
Damit darf er während dieses Zeitraums weder öffentliche Funktionen ausüben noch bestimmte politische Rechte in Anspruch nehmen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen auf Freispruch plädiert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Bundesanwaltschaft können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Hintergrund
Der Fall verdeutlicht die zunehmende Bedeutung digitaler Plattformen für extremistische und gewaltorientierte Aktivitäten. Sicherheitsbehörden beobachten insbesondere das Darknet seit Jahren als möglichen Rückzugsraum für strafbare Inhalte, Radikalisierung und die Verbreitung von Anleitungen zu schweren Straftaten.
Mit dem Urteil setzt das Oberlandesgericht Düsseldorf ein deutliches Signal gegen die Verbreitung extremistischer Gewaltaufrufe und die Finanzierung potenzieller terroristischer Aktivitäten über digitale Plattformen.
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