Aktenzeichen: 536 IN 1409/26 – Stand: 30. Juli 2026
Das Amtsgericht Dresden hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der DEM – Deutsche E Metalle AG eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Rüdiger Bauch von Schultze & Braun bestellt.
Der Zeitpunkt ist bemerkenswert: Nur wenige Wochen zuvor war die Deutsche E Metalle AG noch als Kern einer neuen börsennotierten Rohstoffholding präsentiert worden. Die Aktionäre der Commertunity AG hatten am 9. Juni 2026 mit großer Mehrheit für die Einbringung der DEM und die anschließende Umbenennung in „Deutsche E Metalle Holding AG“ gestimmt. Nun steht die operative Zielgesellschaft selbst im vorläufigen Insolvenzverfahren.
Was das Amtsgericht angeordnet hat
Der Beschluss des Amtsgerichts Dresden erging am 30. Juli 2026 um 9.45 Uhr. Danach sind Verfügungen der DEM über Vermögenswerte nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter zustimmt. Rüdiger Bauch ist außerdem berechtigt, Bankguthaben und andere Gelder der Gesellschaft entgegenzunehmen.
Personen und Unternehmen, die der DEM noch Geld schulden, dürfen grundsätzlich nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zahlen, sofern dieser einer Zahlung unmittelbar an die Gesellschaft nicht ausdrücklich zustimmt.
Bei Rüdiger Bauch handelt es sich um einen Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, der regelmäßig als Insolvenzverwalter, Sachwalter und Sanierungsexperte tätig wird.
Die gerichtliche Maßnahme beruht auf § 21 Insolvenzordnung. Ein solcher Zustimmungsvorbehalt soll verhindern, dass sich das Vermögen der Gesellschaft während der Prüfung des Insolvenzantrags nachteilig verändert.
Das Insolvenzverfahren ist noch nicht eröffnet
Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters bedeutet noch nicht, dass das eigentliche Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde.
In der nun beginnenden Prüfungsphase muss insbesondere festgestellt werden:
- ob ein Insolvenzgrund vorliegt,
- wie hoch Vermögen und Verbindlichkeiten sind,
- ob die Verfahrenskosten gedeckt sind,
- ob der Geschäftsbetrieb fortgeführt werden kann,
- welche Beteiligungen und Projektwerte tatsächlich vorhanden sind,
- und ob eine Sanierung oder Investorenlösung infrage kommt.
Zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur verfügbaren Liquidität und zu den konkreten Gründen für den Insolvenzantrag liegen bislang keine belastbaren öffentlichen Angaben vor. Ebenso ist noch nicht bekannt, ob und in welchem Umfang Mitarbeiter, Projektgesellschaften und Geschäftspartner betroffen sind.
Vom Dresdner Start-up zum internationalen Lithiumprojekt
Die Deutsche E Metalle AG wurde 2021 gegründet und ist beim Amtsgericht Dresden unter HRB 42633 eingetragen. Als Vorstand wird Dr. Micha Zauner geführt.
Das Unternehmen bezeichnete sich als Junior-Mining-Gesellschaft für kritische und strategische Rohstoffe. Zum Geschäftsmodell gehörten die Suche und Bewertung von Lagerstätten, die Entwicklung von Bergbauprojekten, die Beschaffung von Finanzierungen und die Suche nach Industriepartnern für die spätere Abnahme der Rohstoffe.
Im Mittelpunkt stand das Lithiumprojekt Carachi Blanco in der argentinischen Provinz Catamarca. Nach Angaben der Projektgesellschaft Lithium Mining Corporation umfasst es 27 Konzessionen mit einer Gesamtfläche von rund 70.000 Hektar. Die LMC bezeichnet die DEM als ihre Mehrheitsaktionärin.
Die erste Bohrkampagne soll 2025 Lithiumkonzentrationen von bis zu 377 Milligramm pro Liter ergeben haben. Als langfristiges Ziel wurde ein Produktionsbeginn um das Jahr 2030 genannt. Dabei handelte es sich jedoch weiterhin um ein Explorationsprojekt und noch nicht um ein produzierendes Bergwerk.
Neben dem argentinischen Lithiumprojekt wurden in Unternehmensmitteilungen eine eigene Bohrgesellschaft und Projekte für Seltene Erden in Brasilien genannt.
Ein kapitalintensives Geschäftsmodell ohne laufende Produktion
Rohstoffexploration ist besonders kapitalintensiv. Über Jahre müssen geologische Untersuchungen, Bohrungen, Genehmigungsverfahren und Machbarkeitsstudien finanziert werden, bevor überhaupt Einnahmen aus einer Förderung möglich sind.
Bereits 2022 und 2023 warb die DEM in einer öffentlichen Finanzierungsrunde um acht Millionen Euro. Angesprochen wurden unter anderem Family Offices, strategische Investoren aus der Automobilbranche und Privatinvestoren.
In einem Bericht der ZEIT aus dem Jahr 2025 erklärte Vorstand Micha Zauner, das Unternehmen habe damals noch keine Einnahmen erzielt. Die laufenden Ausgaben wurden mit etwa 30.000 Euro monatlich angegeben. Die Gesellschaft war damit auf fortlaufende Kapitalzufuhr angewiesen, während das eigentliche Lithiumprojekt noch Jahre von einer möglichen Produktion entfernt war.
Ende 2025 teilte die DEM mit, inzwischen fast 50 Aktionäre gewonnen zu haben. In den späteren Unterlagen zum geplanten Börsenzusammenschluss wurde erklärt, insgesamt seien mehr als 22 Millionen Euro in die Gesellschaft geflossen. Dabei handelt es sich um Angaben der beteiligten Unternehmen; eine aktuelle veröffentlichte Übersicht darüber, wie diese Mittel eingesetzt wurden und welche Liquidität zuletzt noch vorhanden war, ist bislang nicht ersichtlich.
Die Bundesregierung erklärte im Dezember 2024, dass die DEM beziehungsweise ihr Joint Venture nach ihrer damaligen Kenntnis keine der abgefragten Unterstützungen des Bundes für den Lithiumabbau in Argentinien erhalten hatte. Dies schließt andere, spätere oder nicht vom Bund gewährte Förderungen nicht aus.
Der geplante Börsengang durch die Hintertür
Besonders brisant ist das vorläufige Insolvenzverfahren wegen des geplanten Zusammenschlusses mit der börsennotierten Commertunity AG.
Die Konstruktion sah keinen klassischen Börsengang der DEM vor. Stattdessen sollte die Commertunity AG sämtliche Aktien der DEM übernehmen und dafür neue Commertunity-Aktien an die bisherigen DEM-Aktionäre ausgeben.
Die Hauptversammlung der Commertunity AG beschloss am 9. Juni 2026 eine Kapitalerhöhung um bis zu 6,6 Millionen Euro. Bis zu sechs Millionen neue Aktien sollten gegen die Einbringung der DEM-Aktien ausgegeben werden. Anschließend sollte die Commertunity AG in Deutsche E Metalle Holding AG umbenannt werden.
Die Transaktion war jedoch an weitere Voraussetzungen gebunden, darunter die Zeichnung und Ausgabe der Aktien sowie entsprechende Eintragungen im Handelsregister. Die Unternehmenswebsite erklärte zuletzt weiterhin, die Umbenennung werde „in Kürze“ erfolgen. Die börsengehandelten Aktien waren rechtlich weiterhin Aktien der Commertunity AG und nicht unmittelbar Aktien der insolvenzbetroffenen DEM.
Ob die Einbringung der DEM-Aktien vor der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bereits wirksam vollzogen und im Handelsregister eingetragen wurde, ließ sich aus den zum Redaktionsschluss öffentlich zugänglichen Angaben nicht eindeutig feststellen.
Eine Garantieerklärung bekommt plötzlich besondere Bedeutung
In den im April 2026 entworfenen Einbringungsverträgen war vorgesehen, dass große DEM-Aktionäre ihre Beteiligungen gegen neue Aktien der Commertunity AG eintauschen.
Die Vertragsunterlagen enthielten dabei unter anderem die Erklärung, dass die DEM weder zahlungsunfähig noch überschuldet sei, kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sei und nach bestem Wissen auch kein solches Verfahren drohe. Außerdem sollten die Jahresabschlüsse von 2023 bis 2025 ein zutreffendes Bild der Vermögens- und Finanzlage vermitteln.
Diese Erklärungen stammen aus Vertragsentwürfen vom 24. April 2026. Rund drei Monate später ordnete das Amtsgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Das bedeutet nicht automatisch, dass die damaligen Erklärungen falsch waren. Eine Liquiditätskrise kann sich auch innerhalb weniger Monate entwickeln. Der zeitliche Ablauf wirft jedoch erhebliche Fragen auf:
- Wann entstanden die finanziellen Schwierigkeiten?
- Wann erfuhren Vorstand und Großaktionäre davon?
- Welche Verbindlichkeiten führten zum Insolvenzantrag?
- Wurde die Commertunity AG über die Entwicklung informiert?
- Wurden bereits DEM-Aktien übertragen oder neue Aktien ausgegeben?
- Welche Folgen hat die Insolvenz für die vereinbarten Garantien?
- Muss die Bewertung der eingebrachten DEM-Aktien korrigiert werden?
- Kann beziehungsweise soll die Transaktion noch durchgeführt werden?
Diese Fragen betreffen nicht nur die DEM-Aktionäre, sondern auch die Anteilseigner der börsennotierten Commertunity AG.
Was wird aus Carachi Blanco?
Das wirtschaftliche Schicksal der DEM hängt wesentlich davon ab, wo die Rechte am Lithiumprojekt rechtlich liegen.
Die Bergbaukonzessionen werden nach den verfügbaren Unternehmensangaben nicht unmittelbar von der Dresdner Aktiengesellschaft gehalten, sondern innerhalb einer internationalen Beteiligungs- und Projektstruktur rund um die Lithium Mining Corporation und lokale argentinische Gesellschaften.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird daher unter anderem klären müssen:
- welche Beteiligungen die DEM tatsächlich besitzt,
- ob diese Beteiligungen vollständig eingezahlt und frei von Rechten Dritter sind,
- welche Gesellschaft Eigentümerin der Konzessionen ist,
- ob Finanzierungszusagen oder Nachschusspflichten bestehen,
- ob andere Gesellschafter Vorkaufs- oder Kündigungsrechte besitzen,
- und welchen realisierbaren Marktwert die Projektbeteiligungen haben.
Ein geologisch interessantes Vorkommen ist nicht automatisch ein kurzfristig verwertbarer Vermögenswert. Zwischen einer nachgewiesenen Ressource und einem wirtschaftlich produzierenden Bergwerk liegen regelmäßig weitere Bohrungen, Studien, Genehmigungen und erhebliche Investitionen.
Die in Unternehmensmeldungen genannte Bewertung des bisherigen Lithiumvorkommens von mehr als 500 Millionen US-Dollar ist daher nicht mit verfügbarem Barvermögen gleichzusetzen. Sie beruhte auf Projekt- und Rohstoffannahmen und sagt noch nichts darüber aus, welcher Erlös bei einer kurzfristigen Verwertung der Beteiligung erzielbar wäre.
Was Gläubiger jetzt tun sollten
Gläubiger sollten zunächst alle Unterlagen sichern. Dazu gehören insbesondere Verträge, Rechnungen, Darlehensvereinbarungen, Zeichnungsscheine, Zahlungsbelege, Korrespondenz und mögliche Sicherheiten.
Eine formelle Forderungsanmeldung ist im gegenwärtigen vorläufigen Verfahren normalerweise noch nicht erforderlich. Erst wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, fordert das Gericht die Gläubiger zur Anmeldung innerhalb einer bestimmten Frist auf. Die Forderung wird dann beim Insolvenzverwalter angemeldet; Grund, Betrag und Belege müssen angegeben werden.
Gläubiger sollten daher:
- das Verfahren unter 536 IN 1409/26 im offiziellen Insolvenzportal verfolgen,
- ihre Forderungen und Fälligkeiten vollständig berechnen,
- Sicherheiten und Eigentumsvorbehalte dokumentieren,
- keine neuen Stundungs- oder Verzichtserklärungen ungeprüft unterzeichnen,
- bei größeren Forderungen frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Wer selbst Zahlungen an die DEM schuldet, sollte nicht mehr ohne Abstimmung an die Gesellschaft zahlen. Nach dem Gerichtsbeschluss sind Zahlungen grundsätzlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten, sofern dieser nichts anderes genehmigt hat.
Was DEM-Aktionäre beachten müssen
Aktionäre sind aufgrund ihrer Beteiligung grundsätzlich keine gewöhnlichen Insolvenzgläubiger. Eine Aktie stellt Eigenkapital dar. Im Insolvenzfall werden zunächst die Verfahrenskosten und die Forderungen der Gläubiger bedient. Aktionäre erhalten nur dann etwas, wenn anschließend noch ein Überschuss verbleibt.
Das Risiko eines vollständigen Verlusts des eingesetzten Aktienkapitals ist deshalb erheblich.
Besitzen Aktionäre daneben gesonderte Ansprüche – etwa aus Darlehen, Beratungsverträgen oder fälligen Zahlungsvereinbarungen –, können diese Forderungen anders zu behandeln sein. Die jeweiligen Zeichnungs- und Beteiligungsunterlagen sollten gesondert geprüft werden.
Wer einem Austausch seiner DEM-Aktien gegen Aktien der Commertunity AG zugestimmt hat, muss außerdem feststellen lassen, ob der Austausch bereits wirksam vollzogen wurde oder ob weiterhin eine unmittelbare Beteiligung an der DEM besteht.
Was Commertunity-Aktionäre beachten sollten
Die vorläufige Insolvenzverwaltung betrifft nach derzeitigem Stand die DEM – Deutsche E Metalle AG, nicht automatisch auch die Commertunity AG.
Für deren Aktionäre ist dennoch entscheidend, ob die geplante Übernahme bereits vollzogen wurde und welche Vermögenswerte beziehungsweise Risiken tatsächlich in die börsennotierte Gesellschaft gelangt sind.
Sie sollten insbesondere auf folgende Veröffentlichungen achten:
- eine Ad-hoc-Mitteilung zum Insolvenzverfahren,
- eine Erklärung über den Stand der Sachkapitalerhöhung,
- Angaben zur Eintragung im Handelsregister,
- eine aktualisierte Bewertung der DEM-Beteiligung,
- mögliche Änderungen oder die Aufhebung der Einbringungsverträge,
- und Informationen über Auswirkungen auf die Geschäftsplanung.
Auf den öffentlich zugänglichen Investor-Relations-Seiten der Commertunity AG war zum Zeitpunkt der Recherche noch keine Erklärung zur am selben Tag angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung zu finden. Die Seiten warben weiterhin mit dem beschlossenen Zusammenschluss.
Viele offene Fragen
Das vorläufige Insolvenzverfahren ist ein harter Einschnitt für ein Unternehmen, das noch wenige Wochen zuvor als künftige börsennotierte Plattform für kritische Rohstoffe präsentiert wurde.
Nun muss geklärt werden, warum die Finanzierung nicht mehr ausreichte und ob das Lithiumprojekt trotz der Krise fortgeführt oder verkauft werden kann. Ebenso erklärungsbedürftig ist, wie der Insolvenzantrag mit der kurz zuvor vorbereiteten Einbringung in die Commertunity AG zusammenpasst.
Bislang fehlen insbesondere belastbare Angaben zu:
- den Insolvenzursachen,
- der Höhe der Verbindlichkeiten,
- der verfügbaren Liquidität,
- dem Status der Auslandsbeteiligungen,
- dem Stand der Commertunity-Transaktion,
- und den Aussichten auf eine Fortführung.
Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist weder der Nachweis eines Fehlverhaltens noch das endgültige Ende des Unternehmens. Ob eine Sanierung, ein Verkauf der Projektbeteiligungen oder eine Liquidation folgt, wird sich erst nach der Prüfung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zeigen.
Für Investoren und Gläubiger gilt bis dahin: Unterlagen sichern, keine vorschnellen Erklärungen abgeben und die nächsten gerichtlichen sowie kapitalmarktrechtlichen Veröffentlichungen genau verfolgen.
Sie sind betroffen?
- BEMK Rechtsanwälte PartGmbB
- Artur-Ladebeck-Str. 8
33602 Bielefeld - Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
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