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Der sogenannte „Widerrufsjoker“ ist vielen Verbrauchern im Zusammenhang mit Widerrufsbelehrungen von Immobiliendarlehen bekannt. Bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen hatte die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen, so dass die Kunden ihre Darlehensverträge auch Jahre später noch widerrufen konnten und die Möglichkeit hatten, zu wesentlich günstigeren Konditionen umzuschulden.

Offenbar haben viele Banken im Bereich der PKW-Finanzierungen die Widerrufsbelehrungen ebenfalls fehlerhaft erteilt. Auch hier ist die Rechtsfolge, dass das Widerrufsrecht auch heute noch ausgeübt werden kann.

Das besondere hieran ist, dass sowohl der Kreditvertrag als auch der PKW-Kaufvertrag von Widerruf erfasst sein können. Aufgrund der überaus verbraucherfreundlichen Gesetzeslage ergeben sich für die Käufer außergewöhnliche Rechtsfolgen.

So können kreditfinanzierte PKW Käufe heute mit Wirkung für die Vergangenheit widerrufen werden. Das bedeutet, dass das Fahrzeug heute zurückgegeben werden kann und der Verbraucher hierfür im Einzelfall keine sogenannte Nutzungsentschädigung leisten muss.

Bei Verträgen, die ab dem 11.06.2010 abgeschlossen wurden, darf die Bank lediglich die Zinsanteile der bereits geleisteten Raten behalten. Den Tilgungsanteil der Raten sowie eine gegebenenfalls erbrachte Anzahlung erhalten die Kunden zurück, wenn sie ihr Fahrzeug zurückgeben. Allerdings müssen die Kunden bei diesen Verträgen Ausgleichszahlungen für den Wertverlust des Autos bzw. für die gefahrenen Kilometer erbringen.

Viel verbraucherfreundlicher ist hingegen die Rechtslage für Finanzierungen ab dem 14.06.2014. Insoweit gilt, dass die Bank keinen Ausgleich für den Wertverlust des Fahrzeugs verlangen kann. Der Kunde hat lediglich die Kreditzinsen zu bezahlen. Die Anzahlung sowie die bereits erbrachten Tilgungsanteile erhält er gegen Rückgabe des Fahrzeugs zurück. Im Ergebnis fährt der Verbraucher daher bis zum Widerruf nahezu kostenlos, kann sich von seinem gebrauchten Fahrzeug trennen und ein neues Auto kaufen oder finanzieren.

Nach unseren bisherigen Prüfungsergebnissen sind besonders die verbundenen PKW-Finanzierungen der folgenden Bank betroffen:

  • Audi Bank
  • Auto Europa Bank
  • Bank 11
  • BDK Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
  • BMW Bank
  • Fiat Bank
  • Ford Bank
  • Jaguar Bank
  • Land Rover Bank
  • Mercedes Benz Bank
  • Opel Bank
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank
  • SEAT Bank
  • Skoda Bank
  • Targobank
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank

Informieren Sie sich weiter auf unserer Kanzleiwebsite

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Katharina Grieser sowie Rechtsanwalt Alexander Heinrich in der Kanzlei Tilp. Gerne prüfen wir Ihre Widerrufsbelehrung kostenfrei für Sie. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir dort eine Deckungsanfrage zur Kostenübernahme. Auch diese Leistung ist für Sie kostenfrei.

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