Wird da mit Handyversicherungen abgezockt?

Viele Händler spekulieren beim Kauf mit der Angst der Nutzer, dass ihr wertvolles Smartphone abhanden kommt oder dass allzeit bereite Tablet sie plötzlich im Stich lässt, und bieten ihren Kunden gleich die passende Versicherung. Doch die Policen halten im Schadensfall vielfach nicht, was im Verkaufsgespräch an Schutz versprochen wurde. Spitzfindige Ausschlüsse und mangelhafte Versicherungsbedingungen führen unterm Strich oftmals dazu, dass bei Verlust oder einem Manko kein adäquater finanzieller Ausgleich gezahlt wird. Vielfach erstatten Versicherer lediglich einen von ihnen festgelegten Zeitwert oder tauschen das teure Teil gegen ein gebrauchtes Gerät ein. Die Verbraucherzentrale rät, folgende Hinweise beim Abschluss eines Schutzvertrags fürs Handy mit ins Kalkül zu ziehen:

Leistungen

Wer 300 Euro und mehr investiert, möchte seinen mobilen Alleskönner natürlich gut abgesichert wissen. Dieses Sicherheitsbedürfnis machen sich viele Verkäufer zunutze und bieten für angeblich „kleines Geld“ einen Handyschutz zwischen drei und zehn Euro pro Monat an. Doch gibt’s einen Schaden zu beklagen, lässt auch der Ärger über die Versicherung nicht lange auf sich warten. Denn die zahlt bei Diebstahl oder Defekt entweder gar nichts, und wenn, dann oft nicht Bares, sondern bietet den Geschädigten häufig nur ein ähnliches oder gar gebrauchtes Ersatzgerät an. Bei einer Reparatur werden die Kosten hierfür übernommen. Überweist eine Versicherung tatsächlich einen Geldbetrag, erstattet sie in der Regel jedoch nicht den Neu-, sondern nur den Zeitwert eines Geräts. Dieser beträgt in der Regel zwischen 50 und 80 Prozent. Hinzu kommt, dass viele Handybesitzer meist noch mit einer Selbstbeteiligung zwischen zehn und 20 Prozent des Kaufpreises zur Kasse gebeten werden. Geht das Gerät also nach einem Jahr oder später kaputt oder verloren, rechnet sich der Versicherungsschutz immer weniger.

Laufzeit und Kündigung

In der Regel wird eine Handyversicherung für mindestens 24 Monate, zum Teil auch für zwölf Monate, höchstens jedoch für 60 Monate abgeschlossen. Teilweise verlängert sich ein Vertrag nach Ablauf automatisch und ist im Allgemeinen monatlich kündbar.

Quelle:VBZ NRW

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