Die TGI AG beziehungsweise die TGI International steht derzeit erheblich unter Druck. Sowohl die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch die Finanzmarktaufsichten in Liechtenstein und Österreich haben Maßnahmen beziehungsweise Warnungen im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell veröffentlicht. Insbesondere ordneten die Behörden an beziehungsweise stellten fest, dass bestimmte Produkte als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft einzustufen seien und eingeworbene Kundengelder zurückzuführen seien.
Vor diesem Hintergrund rücken zwangsläufig auch jene Personen in den Fokus, die öffentlich mit der Unternehmensgruppe in Verbindung gebracht werden.
Zu ihnen gehört auch der Wiener Jurist Dr. Robert Weik.
Für Anleger und Vertriebspartner stellen sich daher mehrere berechtigte Fragen:
- Welche konkrete Funktion übt Dr. Robert Weik innerhalb der TGI International tatsächlich aus?
- Gehört er zur operativen Unternehmensführung oder ist er ausschließlich beratend tätig?
- War er in die Entwicklung oder rechtliche Prüfung des aktuellen Geschäftsmodells eingebunden?
- Hat er das neue Geschäftsmodell rechtlich bewertet und – falls ja – unter welchen Voraussetzungen?
- Welche Bedeutung kommt seiner Tätigkeit angesichts der aufsichtsrechtlichen Maßnahmen in Deutschland, Liechtenstein und Österreich zu?
Diese Fragen sind deshalb von öffentlichem Interesse, weil gleich drei Finanzmarktaufsichten erhebliche aufsichtsrechtliche Schritte gegen das Geschäftsmodell eingeleitet haben. Für Investoren ist daher von Bedeutung, welche internen Kontroll- und Beratungsstrukturen innerhalb der Unternehmensgruppe bestanden und welche Verantwortlichkeiten einzelnen Funktionsträgern zukamen.
Bislang liegen öffentlich keine belastbaren Informationen vor, aus denen sich ableiten ließe, welche konkrete Verantwortung Dr. Robert Weik für die Entwicklung oder Umsetzung des Geschäftsmodells trägt. Ebenso wenig ist bekannt, ob und in welchem Umfang er eine rechtliche Begutachtung der betroffenen Produkte vorgenommen hat.
Gerade deshalb wäre Transparenz sinnvoll. Eine öffentliche Stellungnahme könnte dazu beitragen, offene Fragen zu beantworten und Unsicherheiten bei Anlegern und Vertriebspartnern zu beseitigen.
Sollte Dr. Robert Weik zu den angesprochenen Punkten Stellung nehmen wollen, würde dies helfen, seine Rolle innerhalb der TGI International sowie seinen tatsächlichen Verantwortungsbereich nachvollziehbar einzuordnen.
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