Warum benennt die BaFin die betroffenen Institute nicht?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Ergebnisse der ersten Mystery-Shopping-Pilotstudie veröffentlicht.

Mit der Studie wurde überprüft, ob Banken und Sparkassen in der Anlageberatung von Senior:innen, Jugendlichen und Berufstätigen die gesetzlichen Informationspflichten einhalten. Die Ergebnisse zeigen deutliche Mängel auf. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Die Untersuchung der BaFin ist ein Testlauf, aber eindeutig zu begrüßen. Denn für effektiven Verbraucherschutz am Finanzmarkt müssen Politik und Aufsicht zwei Gänge hochschalten. Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass Verbraucherschutz bei der weiteren Reform der Finanzaufsicht eine zentrale Rolle spielt und die BaFin entsprechend gestärkt wird.

Dass Banken und Sparkassen schon bei einfachen Verbraucherinformationen gegen gesetzliche Regelungen verstoßen, ist ein Weckruf. In jedem dritten Beratungsgespräch fehlten vorgeschriebene Informationsdokumente. Damit zeigt sich einmal mehr: Transparenz als Schutzschild gegen schlechte Beratung funktioniert nicht. Der vzbv fordert deshalb ein umfassendes Verbot von Provisionen und klare gesetzliche Vorgaben für Anlageempfehlungen.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2021/fa_bj_2112_Mystery_Shopping.html

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