Die Redaktion kennt Waldemar Hartung seit Jahren. Und genau deshalb sagen wir an dieser Stelle sehr deutlich: Aussagen aus diesem Umfeld sollte man nicht ungeprüft vertrauen. Im Gegenteil. Wer dort Kapital investiert hat, sollte aus unserer Sicht dringend prüfen, wie er sein Geld so schnell wie rechtlich möglich zurückbekommt.
Der Redaktion liegt erneut eine Zuschrift eines Anlegers vor. Dieser berichtet, dass eine Einmalanlage über 7.500 Schweizer Franken seit dem 1. Januar 2025 fällig sei, die Rückzahlung aber weiterhin nicht erfolgt sei. Statt eines verbindlichen Zahlungstermins gebe es seit Monaten immer neue Verzögerungsbegründungen. Der Anleger bat ausdrücklich um Quellenschutz.
Natürlich ist ein einzelner Anlegerbericht noch kein Beweis für ein flächendeckendes Problem. Aber er ist ein deutliches Warnsignal. Wenn Rückzahlungen fällig sind, aber nicht erfolgen, dann sollten bei Anlegern sämtliche Alarmglocken klingeln.
Denn am Ende zählt nicht, was in Hochglanzunterlagen, Rundschreiben oder persönlichen Gesprächen versprochen wurde. Entscheidend ist, ob fällige Gelder tatsächlich und fristgerecht zurückgezahlt werden.
Aus unserer Sicht wäre es fahrlässig, sich in einer solchen Situation mit allgemeinen Beruhigungsformeln zufriedenzugeben. Anleger sollten schriftlich klare Fristen setzen, sämtliche Kommunikation sichern und rechtlichen Rat einholen.
Besonders kritisch wird es, wenn ein Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät oder sogar Insolvenz anmelden müsste. In einem solchen Fall droht Anlegern je nach Vertragsgestaltung möglicherweise ein erheblicher Verlust bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
Genau deshalb unser klarer Rat: Warten Sie nicht zu lange. Lassen Sie es nicht darauf ankommen.
Wer heute noch die Möglichkeit hat, Rückzahlungsansprüche geltend zu machen, sollte diese Möglichkeit prüfen und nicht auf weitere Vertröstungen setzen.
Presserechtlich bleibt festzuhalten: Für alle Beteiligten gilt selbstverständlich die Unschuldsvermutung. Ebenso ist nicht abschließend festgestellt, ob im konkreten Fall rechtliche Pflichtverletzungen vorliegen. Die geschilderten Umstände geben jedoch aus unserer Sicht erheblichen Anlass zur kritischen Nachfrage.
Die zentrale Frage lautet:
Warum werden fällige Rückzahlungen offenbar nicht geleistet?
Solange diese Frage nicht nachvollziehbar, belegbar und verbindlich beantwortet wird, sollten Anleger äußerst vorsichtig sein.
Die Redaktion wird die Vorgänge rund um Multitalent/VIVAT und Waldemar Hartung weiter beobachten.
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