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Vorsicht vor GewinnProfi

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Hüten Sie sich vor dem Abschluss von Gewinnspielverträgen, die unter dem Namen GewinnProfi von der österreichischen Elite Service GmbH am Telefon verkauft werden. Die Firma hat versucht, durch eine falsche Widerrufsbelehrung Verbraucher davon abzuhalten, das Widerrufsrecht auszuüben. Wir haben das Unternehmen abgemahnt und jetzt eine Unterlassungserklärung erwirkt.

Wiederholungstäter Elite Service
Bereits 2009 wurde der Elite Service GmbH auf unsere Klage hin vom Landgericht Hamburg (Az. 406 O 12/09) untersagt, Verbraucher anzurufen, „um für die Teilnahme an Lottospielgemeinschaften zu werben, wenn die Verbraucher zuvor der telefonischen Kontaktaufnahme nicht zugestimmt haben”. Doch in den letzten Monaten häuften sich bei uns wieder die Beschwerden über unerwünschte Werbeanrufe durch die Elite Service GmbH.

Falsche Widerrufsbelehrung
Zudem wurden etliche Verbraucher durch die Verwendung einer falschen Widerrufsbelehrung verunsichert und zur Zahlung veranlasst. Frau S. aus der Nähe von Hamburg legte unseren Rechtsexperten ein Schreiben vor, in dem ihr die Firma ein Rücktrittsrecht von sieben Werktagen nach Vertragsschluss einräumt, wenn der Vertrag am Telefon abgeschlossen wurde.

Der Hinweis auf sieben Tage Rücktrittsrecht ist mit den deutschen gesetzlichen Regelungen, an die sich auch die österreichische Firma halten muss, nicht vereinbar. Wird der Vertrag am Telefon geschlossen, so steht dem Verbraucher in der Regel ein einmonatiges Widerrufsrecht zu. Nach unserer Abmahnung hat sich die Elite Service GmbH verpflichtet, ab dem 17. Februar 2012 keine Widerrufsbelehrung mit einer 7-tägigen Frist mehr zu verwenden. Wenn Sie ein Begrüßungsschreiben erhalten hat, in dem die Widerrufsbelehrung nur ein 7-tägiges Widerrufsrecht vorsieht, dürfen Sie sich über ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht freuen.

Unser Fazit
Haben Sie sich am Telefon zu einem Vertragsschluss überreden lassen oder sind Sie sich nicht mehr ganz sicher, wie das Telefonat gelaufen ist, und befürchten, einen Vertrag abgeschlossen zu haben, so widerrufen Sie den Vertrag nach Erhalt des „Begrüßungsschreibens“ per Einschreiben. Erhalten Sie ein „Begrüßungsschreiben“, obwohl am Telefon kein Vertrag geschlossen wurde, besteht ohnehin kein Grund zur Sorge. Allenfalls können Sie der Elite Service GmbH einmal schriftlich mitteilen, dass kein Vertragsverhältnis besteht.

Quelle:VBZ Hamburg

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