Umtauschrecht und Ware

Published On: Sonntag, 04.03.2012By

Nicht nur zum Winter- oder Sommerschlussverkauf lockt der Einzelhandel mit Schnäppchenpreisen.

Ob Schuhe, Kleidung, Handtaschen oder Möbel – Preisnachlässe bis zu 50 oder gar 70 Prozent sind keine Seltenheit. Doch was tun, wenn die falsche Größe gewählt wurde oder die Farbe nicht gefällt? Ein Recht auf Umtausch gibt es für einwandfreie Artikel grundsätzlich nicht. Etwas anderes gilt nur, wenn der Händler ein solches Umtauschrecht beim Kauf ausdrücklich eingeräumt hat. Allerdings gelten auch für Sonderangebote zwei Jahre Gewährleistung. Das heißt: auch reduzierte Ware muss frei von Mängeln sein.

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