Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung zu den Angeboten auf der Internetseite onlinezins.de veröffentlicht. Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Nach den Erkenntnissen der BaFin treten die Verantwortlichen unter der Bezeichnung „OnlineZins S.à r.l.“ auf und nennen Geschäftsadressen in Luxemburg sowie München.
Verdacht auf unerlaubte Finanzdienstleistungen
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende Zulassung der BaFin. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, kann dies einen Verstoß gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften darstellen.
Die BaFin weist ausdrücklich darauf hin, dass derzeit der Verdacht besteht, dass die Betreiber von onlinezins.de ohne die erforderliche Genehmigung tätig sind. Ob tatsächlich unerlaubte Geschäfte betrieben werden, ist Gegenstand der aufsichtsrechtlichen Prüfung.
Anleger sollten besonders vorsichtig sein
Die Warnung der BaFin reiht sich in eine Vielzahl aktueller Hinweise zu mutmaßlich unseriösen Finanzangeboten im Internet ein. Gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern warnt die Behörde regelmäßig vor Betrugsmodellen, die Anleger mit attraktiven Renditeversprechen oder vermeintlich sicheren Anlageprodukten locken.
Verbraucher sollten vor einer Geldanlage stets prüfen, ob ein Anbieter über die erforderliche Zulassung verfügt. Informationen hierzu können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.
Hohe Wachsamkeit bei Online-Investments
Gerade bei Internetangeboten, die hohe Zinsen oder außergewöhnlich attraktive Renditen versprechen, ist besondere Vorsicht geboten. Anleger sollten Anbieter gründlich recherchieren, Geschäftsangaben überprüfen und sich nicht von Zeitdruck oder vermeintlich exklusiven Angeboten zu schnellen Entscheidungen verleiten lassen.
Die aktuelle Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und dient dem Schutz von Anlegern vor möglichen Risiken durch nicht zugelassene Finanzdienstleister.
Fazit: Solange die aufsichtsrechtlichen Fragen nicht geklärt sind, sollten Anleger bei Angeboten der Website onlinezins.de besondere Vorsicht walten lassen und vor einer Investition sorgfältig prüfen, mit wem sie Geschäfte eingehen.
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