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Vorläufiges Insolvenzverfahren über das Vermögen der FICON Corporate Finance GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 29 IN 45/26

Das Amtsgericht Celle hat mit Beschluss vom 3. Juli 2026 im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FICON Corporate Finance GmbH, Poststraße 1, 29614 Soltau, ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet.

Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Lüneburg unter HRB 212703 eingetragen. Geschäftsführer sind Christoph Nolting und Carsten Buhr.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Hamburger Rechtsanwalt Henning Sämisch bestellt.

Mit der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens gilt, dass Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Damit unterliegt die Gesellschaft bereits jetzt insolvenzrechtlichen Beschränkungen.

Zudem hat das Gericht die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 Insolvenzordnung).

Der vollständige Beschluss kann bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Celle eingesehen werden.

Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin innerhalb der gesetzlichen Frist sofortige Beschwerde einlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern offen, insbesondere wenn die internationale Zuständigkeit des Gerichts angegriffen werden soll.

Quelle: Öffentliche Bekanntmachung des Amtsgerichts Celle, Beschluss vom 03.07.2026, Az. 29 IN 45/26.

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