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Mehrere überwachte Insolvenzpläne veröffentlicht

shmai (CC0), Pixabay
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Im Zeitraum vom 22. Juni bis 6. Juli 2026 wurden auf dem bundesweiten Insolvenzportal mehrere überwachte Insolvenzpläne veröffentlicht. Ein überwachter Insolvenzplan kommt regelmäßig dann zum Einsatz, wenn ein Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens saniert werden soll und die Umsetzung des gerichtlich bestätigten Insolvenzplans weiterhin überwacht wird.

Nach den aktuellen Veröffentlichungen betrifft dies folgende Verfahren:

INDUSTREER® SYSTEMS GmbH

  • Aktenzeichen: 275 IN 302/25
  • Insolvenzgericht: Amtsgericht Braunschweig
  • Sitz: Vechelde
  • Handelsregister: Amtsgericht Braunschweig, HRB 201545
  • Veröffentlichung: 30. Juni 2026

Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Biedenkopf e.V.

  • Aktenzeichen: 22 IN 97/23 (28)
  • Insolvenzgericht: Amtsgericht Marburg
  • Sitz: Biedenkopf
  • Vereinsregister: Amtsgericht Marburg, VR 2365
  • Veröffentlichung: 29. Juni 2026

Belvista Hotelbetriebs GmbH

  • Aktenzeichen: 1500 IN 360/26
  • Insolvenzgericht: Amtsgericht München
  • Sitz: Vaterstetten
  • Handelsregister: Amtsgericht München, HRB 133290
  • Veröffentlichung: 26. Juni 2026

Halit Bag

  • Aktenzeichen: 37 IK 5027/25
  • Insolvenzgericht: Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Berlin)
  • Wohnsitz: Berlin
  • Veröffentlichung: 22. Juni 2026

Venize Trading GmbH

  • Aktenzeichen: 526 IN 2/23
  • Insolvenzgericht: Amtsgericht Bremen
  • Sitz: Bremen
  • Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRB 127406
  • Veröffentlichung: 22. Juni 2026

Was bedeutet ein überwachter Insolvenzplan?

Ein überwachter Insolvenzplan bedeutet nicht, dass ein neues Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Vielmehr befindet sich das Verfahren bereits in einer fortgeschrittenen Phase der Sanierung. Das Insolvenzgericht hat einen Insolvenzplan bestätigt, dessen Umsetzung für einen bestimmten Zeitraum überwacht wird. Ziel ist es regelmäßig, die wirtschaftliche Stabilisierung des Schuldners sicherzustellen und die im Insolvenzplan vereinbarten Maßnahmen umzusetzen.

Die Veröffentlichung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Insolvenzordnung und dient der Information der Beteiligten sowie der Öffentlichkeit. Aus der bloßen Veröffentlichung eines überwachten Insolvenzplans lassen sich keine Rückschlüsse auf den wirtschaftlichen Erfolg oder das Scheitern der Sanierung ziehen. Diese ergibt sich erst aus dem weiteren Verlauf des jeweiligen Verfahrens.

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