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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Hamburger Baugesellschaften angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Hamburg hat am 25. Juni 2026 in zwei Insolvenzantragsverfahren Maßnahmen zur Sicherung des Vermögens der betroffenen Unternehmen angeordnet. In beiden Verfahren wurde die vorläufige Verwaltung des Vermögens durch das Gericht eingesetzt.

BGProjekt GmbH – Aktenzeichen 67a IN 270/26

Im Verfahren über das Vermögen der BGProjekt GmbH, tätig in der Projektierung und Durchführung von Bauvorhaben im Wohnungs- und Gewerbebau, wurde um 15:47 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Rahlstedter Bahnhofstraße 17, 22143 Hamburg und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 116043 eingetragen. Geschäftsführer ist Benjamin Greve.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Rechtsanwalt Stefan Denkhaus, Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg.

BGHolding GmbH – Aktenzeichen 67a IN 271/26

Nur wenige Minuten später, um 15:55 Uhr, folgte die entsprechende Anordnung im Verfahren über das Vermögen der BGHolding GmbH, ebenfalls im Bereich der Bauprojektierung und Bauausführung tätig.

Auch dieses Unternehmen hat seinen Sitz in der Rahlstedter Bahnhofstraße 17, 22143 Hamburg und ist unter HRB 143221 im Handelsregister geführt. Geschäftsführer ist ebenfalls Benjamin Greve.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in diesem Verfahren ebenfalls Rechtsanwalt Stefan Denkhaus bestellt.

Rechtliche Wirkung der Anordnung

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gelten für beide Gesellschaften strenge Einschränkungen:

  • Verfügungen der Unternehmen sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
  • Gläubiger und Schuldner werden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung der gerichtlichen Anordnung vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittel

Gegen die Entscheidungen kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hamburg einzureichen und muss schriftlich erfolgen sowie begründet werden.

Einordnung

Mit den zeitlich eng aufeinanderfolgenden Verfahren gegen zwei eng verbundene Baugesellschaften unter gemeinsamer Geschäftsführung steht ein strukturiertes Insolvenzverfahren im Raum, das nun unter gerichtlicher Aufsicht durch den vorläufigen Insolvenzverwalter geordnet werden soll.

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