Die HaRu GmbH aus Eberswalde hat beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Das Insolvenzgericht ordnete daraufhin am 30. Juli 2026 um 14.50 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini bestellt. Seine Aufgabe besteht zunächst darin, das Vermögen des Unternehmens zu sichern und nachteilige Veränderungen während des Prüfungsverfahrens zu verhindern.
Das Gericht verhängte einen sogenannten Zustimmungsvorbehalt. Damit sind Verfügungen der HaRu GmbH nur noch wirksam, wenn der vorläufige Insolvenzverwalter ihnen zustimmt. Diese Regelung betrifft ausdrücklich auch die Einziehung offener Forderungen des Unternehmens.
Geschäftspartner und andere Schuldner der HaRu GmbH dürfen ausstehende Beträge nicht mehr direkt an das Unternehmen zahlen. Zahlungen müssen entsprechend den Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters abgewickelt werden.
Die Anordnung bedeutet noch nicht, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Das Gericht prüft zunächst, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und insbesondere genügend Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die HaRu GmbH hat ihren Sitz Am Krankenhaus 14 in Eberswalde und ist beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) unter der Registernummer HRB 17208 FF eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen im Verfahren durch die Berliner Kanzlei Münzel & Böhm.
Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Frankfurt (Oder) eingelegt werden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3 IN 324/26 geführt.
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