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Mauritius is Calling:Kann man die Finanzaufsicht einfach so hinter sich lassen?

Tumisu (CC0), Pixabay
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Eine Frage haben wir den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden inzwischen mit umfangreicher Dokumentation vorgelegt. Nun warten wir gespannt auf die Antworten der deutschen BaFin, der österreichischen FMA und der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein.

Im Mittelpunkt steht die TGI AG und ihre offenbar geplante beziehungsweise vollzogene räumliche Verlagerung in Richtung Mauritius.

Die entscheidende Frage lautet: Kann man sich regulatorischen Problemen tatsächlich dadurch entziehen, dass man den geografischen Standort wechselt?

Oder etwas weniger amtlich formuliert: Reicht ein Flugticket in den Indischen Ozean, und schon sind sämtliche unangenehmen Fragen aus Europa nur noch Handgepäck aus einer vergangenen Zeit?

Wenn es ungemütlich wird, hilft die Sonne

Mauritius ist zweifellos ein attraktiver Ort. Palmen, Strände, warmes Wasser – und vermutlich deutlich angenehmeres Wetter als in Vaduz.

Wer wollte es einem Unternehmer verdenken, wenn er lieber unter tropischer Sonne über Goldgeschäfte nachdenkt als zwischen grauen Verwaltungsgebäuden und kritischen Schreiben von Aufsichtsbehörden?

Nur verschwinden regulatorische Fragen nicht automatisch mit dem Ortswechsel.

Denn entscheidend dürfte weniger sein, wo ein Unternehmen seinen Schreibtisch aufstellt. Entscheidend ist vielmehr, wo seine Kunden sitzen, an wen sich seine Angebote richten und in welchen Staaten tatsächlich Geschäfte angebahnt oder abgeschlossen werden.

Wer weiterhin deutsche, österreichische oder liechtensteinische Anleger anspricht, kann sich kaum darauf verlassen, dass europäische Behörden höflich abwinken und sagen: „Ach so, Mauritius – dann sind wir natürlich nicht mehr zuständig.“

So einfach dürfte die Welt der Finanzaufsicht selbst im digitalen Zeitalter nicht funktionieren.

Vaduz verlassen, Fragen mitnehmen

Besonders interessant ist, wie die liechtensteinische Finanzmarktaufsicht die räumliche Veränderung beurteilt.

Schließlich standen Geschäftsmodelle und Angebote der TGI AG bereits im Blickfeld der Behörde. Eine Verlagerung ins Ausland beantwortet daher noch lange nicht die Frage, was mit bisherigen Kunden, bestehenden Verträgen und möglichen Verpflichtungen geschieht.

Wer betreut die bisherigen Anleger?

Wer ist künftig Vertragspartner?

Wo befinden sich Kundengelder und Goldbestände?

Welche Gesellschaft schuldet die Lieferung oder Rückzahlung?

Und vor allem: Ändert sich durch eine neue Anschrift auch die wirtschaftliche und rechtliche Verantwortung?

Ein Firmensitz ist schließlich kein Radiergummi.

Man kann eine Adresse ändern. Man kann Internetseiten anpassen. Man kann neue Gesellschaften gründen und neue Ansprechpartner präsentieren. Alte Verpflichtungen lösen sich dadurch aber nicht automatisch in tropischer Meeresluft auf.

Was sagen BaFin und FMA Österreich?

Ebenso spannend wird die Reaktion der deutschen BaFin und der österreichischen FMA.

Sollten aus Mauritius weiterhin Anleger in Deutschland oder Österreich angesprochen werden, müssten die Behörden prüfen, ob dafür Erlaubnisse, Registrierungen oder andere regulatorische Voraussetzungen erforderlich sind.

Dabei dürfte es nicht allein darauf ankommen, wie das Produkt bezeichnet wird.

„Goldkauf“, „Rabattmodell“, „Vorauszahlung“, „Lieferprogramm“ oder „Mitgliedschaft“ klingen zunächst unterschiedlich. Für die aufsichtsrechtliche Beurteilung zählt jedoch regelmäßig die tatsächliche wirtschaftliche Konstruktion.

Was bezahlt der Kunde?

Was erhält er dafür?

Wann erhält er es?

Wer darf während der Wartezeit über das Geld verfügen?

Welche Risiken trägt der Anleger?

Und wie wird die versprochene Leistung finanziert?

Ein Geschäftsmodell wird nicht automatisch unreguliert, nur weil man ihm einen besonders glänzenden Namen gibt.

Kommt bald eine Warnung aus Mauritius?

Auch die zuständige Finanzaufsichtsbehörde in Mauritius könnte irgendwann Interesse an dem Vorgang entwickeln.

Sollten von dort internationale Finanz- oder Edelmetallgeschäfte betrieben werden, dürfte sich früher oder später die Frage stellen, welche Genehmigungen erforderlich sind und ob die Geschäftstätigkeit den lokalen Vorschriften entspricht.

Nicht dass am Ende eine Mitteilung aus Mauritius erscheint, die inhaltlich an frühere Veröffentlichungen aus Liechtenstein erinnert.

Das wäre dann regulatorisches Déjà-vu unter Palmen.

Man könnte anschließend natürlich erneut erklären, alles sei missverstanden worden. Die Produkte seien vollkommen anders. Die Behörden hätten das geniale Konzept nicht erfasst. Und überhaupt seien ausschließlich die Medien schuld, weil sie immer diese lästigen Fragen nach Geld, Gold und Genehmigungen stellen.

Nur wird diese Erklärung mit jeder neuen Aufsichtsbehörde nicht überzeugender.

Entscheidend sind die Kunden, nicht die Kokospalmen

Die zentrale Frage bleibt daher: Wird die TGI AG beziehungsweise werden mit ihr verbundene Unternehmen künftig weiterhin gezielt Kunden aus Deutschland, Österreich oder Liechtenstein ansprechen?

Sollte das der Fall sein, könnten auch Webseiten in deutscher Sprache, deutschsprachige Berater, Veranstaltungen, Vermittlernetzwerke oder gezielte Werbemaßnahmen regulatorisch eine Rolle spielen.

Ein Unternehmen kann seinen Sitz weit weg verlegen und trotzdem auf einem europäischen Markt tätig sein.

Das Internet besitzt bekanntlich keine Passkontrolle.

Auch ein Videogespräch aus Mauritius bleibt ein Verkaufsgespräch mit einem Kunden in Wien, Leipzig oder Vaduz. Eine E-Mail verliert ihren wirtschaftlichen Zweck nicht dadurch, dass sie von einer tropischen IP-Adresse verschickt wird.

Und was ist mit den bisherigen Anlegern?

Für bestehende Kunden dürfte die Debatte über Zuständigkeiten ohnehin zweitrangig sein.

Sie wollen vor allem wissen:

Wo ist ihr Geld?

Wo ist das versprochene Gold?

Wann erfolgt die Lieferung oder Rückzahlung?

Welche Gesellschaft ist verantwortlich?

Und an wen können sie sich wenden, wenn Zusagen nicht eingehalten werden?

Wer ein Unternehmen geografisch verlagert, sollte diese Fragen besonders transparent beantworten. Gerade dann, wenn bereits Unsicherheit besteht.

Schweigen, wechselnde Adressen oder komplizierte Gesellschaftsstrukturen schaffen kein Vertrauen. Sie verstärken den Eindruck, dass Verantwortlichkeiten verschoben werden sollen.

Ob dies tatsächlich beabsichtigt ist, können wir derzeit nicht beurteilen. Genau deshalb haben wir die Aufsichtsbehörden um Stellungnahme gebeten.

Wir warten auf Antworten

Unsere Presseanfrage liegt vor. Die Dokumentation wurde übermittelt. Nun sind BaFin, FMA Österreich und FMA Liechtenstein am Zug.

Wir möchten wissen, wie sie die Verlagerung nach Mauritius bewerten, welche Folgen sie für bestehende Kunden sehen und ob aus ihrer Sicht weiterhin aufsichtsrechtliche Zuständigkeiten bestehen, wenn Anleger in ihren Ländern angesprochen werden.

Bis zu den Antworten gilt: Ein Umzug ist noch kein Beweis für eine Flucht vor Verantwortung. Er ist aber auch kein Freibrief.

Mauritius mag weit entfernt sein.

Die Fragen reisen trotzdem mit so Rechtsanwalt Maurice Högel von der Kanzlei BEMK aus Bielefeld.

1 Komment

  • Wie werden eigentlich die Bestandskunden für die entgangenen Rabattzahlungen entschädigt die Ihnen vertraglich zugesichert sind? Wer trägt die Kursverluste bei den Kunden die über dem tagesaktuellen Kurs eingekauft hatten? Was ist mit dem Geld für den Premiumbonus beim 4%-Modell?

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