Über das Vermögen der Sterntaler Kinderhaus-Betriebsgesellschaft gGmbH mit Sitz in Bremen ist die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Dies teilte das Amtsgericht Bremen (Az.: 523 IN 1/26) mit. Der Beschluss wurde am 27. März 2026 um 12:00 Uhr erlassen.
Das Unternehmen mit Sitz in der Woltmershauser Straße wird von Geschäftsführerin Meike Rasch geleitet. Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung sind Verfügungen der Gesellschaft nur noch mit Zustimmung des eingesetzten vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann aus Bremen bestellt. Er übernimmt ab sofort die Kontrolle über wesentliche Vermögensangelegenheiten der Gesellschaft.
Zugleich wurden Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Damit soll sichergestellt werden, dass eingehende Gelder ordnungsgemäß erfasst und verwaltet werden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Bremen eingesehen werden.
Gegen die Entscheidung kann die Gesellschaft innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bremen einlegen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht dieses Rechtsmittel auch Gläubigern offen, etwa wenn die internationale Zuständigkeit des Gerichts angezweifelt wird.
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