Zwei US-amerikanische Organisationen werfen der Regierung vor, mit Strafmaßnahmen gegen den Internationalen Strafgerichtshof auch legale Menschenrechtsarbeit in den Vereinigten Staaten einzuschüchtern. Die Sanktionen hätten zu Selbstzensur geführt und behinderten die Unterstützung palästinensischer Opfer.
Zwei in den Vereinigten Staaten ansässige Menschenrechtsorganisationen gehen gerichtlich gegen die Sanktionen der Regierung von Präsident Donald Trump gegen den Internationalen Strafgerichtshof vor. In ihrer Klage argumentieren sie, die Maßnahmen verstießen gegen die in der US-Verfassung garantierte Meinungs- und Vereinigungsfreiheit.
Die Organisationen Democracy for the Arab World Now, kurz DAWN, und Taxpayer Alliance Against Genocide haben ihre Klage bei einem Bundesgericht in Manhattan eingereicht. Sie wenden sich gegen eine von Trump im Februar 2025 unterzeichnete Anordnung, die finanzielle Sanktionen und Einreisebeschränkungen gegen Mitarbeiter des Weltstrafgerichts sowie gegen unterstützende Personen und Organisationen ermöglicht.
Nach Darstellung der Kläger wird die Anordnung nicht lediglich zur Bestrafung einzelner ausländischer Funktionäre eingesetzt. Sie greife vielmehr in die politische Arbeit amerikanischer Organisationen ein, die sich mit möglichen Menschenrechtsverletzungen in den palästinensischen Gebieten befassen.
Organisationen sprechen von Selbstzensur
DAWN und die Taxpayer Alliance Against Genocide erklären, sie hätten aus Angst vor Geldstrafen und anderen Konsequenzen auf Kontakte zum Internationalen Strafgerichtshof und zu sanktionierten Organisationen verzichtet.
So seien geplante Stellungnahmen, gemeinsame Kampagnen und andere Formen der Unterstützung nicht umgesetzt worden. Die Kläger betrachten dies als einen sogenannten Abschreckungseffekt: Auch wenn eine Tätigkeit möglicherweise nicht unmittelbar strafbar sei, führe die Unsicherheit über die Reichweite der Sanktionen dazu, dass Organisationen ihre rechtmäßige Arbeit vorsorglich einschränkten.
Die Regierung versuche auf diese Weise, nicht nur Menschenrechtsverteidiger zu bestrafen, sondern die politische Meinungsäußerung von Millionen Amerikanern zu kontrollieren, lautet der Vorwurf der Kläger. Die Sanktionen träfen gerade jene Stimmen, die eine strafrechtliche Untersuchung des israelischen Vorgehens im Gazastreifen und im besetzten Westjordanland forderten.
Die Organisationen berufen sich auf den ersten Zusatzartikel zur US-Verfassung. Dieser schützt unter anderem die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und das Recht, sich politisch oder gesellschaftlich zusammenzuschließen.
Sanktionen richten sich gegen Unterstützung des Gerichts
Trumps Anordnung ermöglicht Sanktionen gegen Personen, die den Internationalen Strafgerichtshof bei Ermittlungen gegen amerikanische Staatsbürger oder Angehörige verbündeter Staaten unterstützen.
Betroffene können vom amerikanischen Finanzsystem ausgeschlossen werden. Vermögenswerte in den Vereinigten Staaten können eingefroren und Einreiseverbote verhängt werden. Auch amerikanische Bürger und Unternehmen müssen darauf achten, sanktionierten Personen oder Organisationen keine Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.
Genau diese weit gefassten Verbote sind der Kern der Klage. Nach Ansicht der beiden Organisationen ist nicht hinreichend klar, welche journalistische, juristische oder politische Zusammenarbeit noch erlaubt ist. Dadurch bestehe die Gefahr, dass selbst die Veröffentlichung von Untersuchungsberichten oder die Kommunikation mit Mitarbeitern des Gerichts als verbotene Unterstützung gewertet werde.
Die Kläger bestreiten zudem, dass sich die Regierung für diese Einschränkungen auf ihre wirtschaftlichen Notstandsbefugnisse berufen dürfe. Die entsprechenden Gesetze seien nicht dafür geschaffen worden, persönliche Kommunikation und politische Interessenvertretung innerhalb der Vereinigten Staaten zu sanktionieren.
Washington will den Strafgerichtshof isolieren
Die Trump-Regierung verteidigt ihr Vorgehen mit dem Schutz der amerikanischen Souveränität. Der Internationale Strafgerichtshof habe keine legitime Zuständigkeit für Bürger der Vereinigten Staaten oder Israels, da beide Staaten dem Gericht nicht beigetreten seien.
US-Außenminister Marco Rubio verschärfte zuletzt den Ton gegenüber der Institution. Er kündigte an, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um den Einfluss des Gerichts zurückzudrängen. Dazu könnten weitere Sanktionen, Einreiseverbote und diplomatischer Druck auf Staaten gehören, die mit dem Gericht zusammenarbeiten.
Rubio bezeichnet den Gerichtshof als Bedrohung für das politische und rechtliche System der Vereinigten Staaten. Die Regierung wirft ihm vor, seine Befugnisse zu überschreiten und politisch motivierte Verfahren gegen Vertreter demokratischer Staaten zu führen.
Neben Trump und Rubio richtet sich die Klage auch gegen weitere ranghohe Regierungsvertreter, darunter den amtierenden Justizminister Todd Blanche und Finanzminister Scott Bessent.
Haftbefehl gegen israelischen Regierungschef als Auslöser
Der Internationale Strafgerichtshof hatte 2024 einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu erlassen. Das Gericht wirft ihm mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Krieg im Gazastreifen vor.
Israel weist die Vorwürfe zurück und erkennt die Zuständigkeit des Gerichts nicht an. Auch die Vereinigten Staaten verurteilten das Vorgehen scharf.
Parallel erließ der Gerichtshof einen Haftbefehl gegen einen führenden Kommandeur der Hamas. Washington kritisierte dennoch, dass das Gericht Vertreter der israelischen Regierung und der Hamas in demselben juristischen Verfahren behandle. Die damalige US-Regierung sprach von einer unangemessenen Gleichsetzung.
Trump unterzeichnete die Sanktionsanordnung kurz nach einem Treffen mit Netanjahu im Weißen Haus.
USA und Israel sind keine Mitgliedstaaten
Der Internationale Strafgerichtshof wurde 2002 gegründet und hat seinen Sitz in Den Haag. Er kann Einzelpersonen wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und des Verbrechens der Aggression verfolgen.
Die Vereinigten Staaten und Israel haben das für die Gründung des Gerichts maßgebliche Römische Statut nicht ratifiziert. Daraus leiten beide Staaten ihre Auffassung ab, das Gericht dürfe keine Verfahren gegen ihre Staatsbürger führen.
Der Strafgerichtshof vertritt dagegen den Standpunkt, dass er tätig werden kann, wenn mutmaßliche Verbrechen auf dem Gebiet eines Mitgliedstaates begangen wurden. Die palästinensischen Gebiete werden vom Gericht für seine Zuständigkeitsprüfung als entsprechendes Territorium behandelt.
Dieser juristische Konflikt ist älter als die aktuelle Auseinandersetzung. Auch frühere US-Regierungen lehnten Untersuchungen gegen amerikanische Soldaten und Geheimdienstmitarbeiter ab. Die Trump-Regierung geht allerdings deutlich weiter, indem sie nicht nur das Gericht kritisiert, sondern dessen Mitarbeiter und Unterstützer persönlich mit wirtschaftlichen Sanktionen belegt.
Sanktionen beeinträchtigen die Arbeit des Gerichts
Die Strafmaßnahmen haben bereits praktische Folgen. Sanktionierte Mitarbeiter können den Zugang zu Bankkonten, E-Mail-Diensten und anderen Angeboten amerikanischer Unternehmen verlieren.
Auch externe Dienstleister und Nichtregierungsorganisationen ziehen sich teilweise aus der Zusammenarbeit zurück, weil sie selbst Sanktionen oder strafrechtliche Konsequenzen befürchten. Dadurch werden nicht nur Untersuchungen zum Nahostkonflikt berührt. Auch Verfahren zu mutmaßlichen Verbrechen in anderen Teilen der Welt können unterbrochen oder erschwert werden.
Kritiker sehen darin einen gezielten Versuch, das Gericht organisatorisch und finanziell handlungsunfähig zu machen. Unterstützer der amerikanischen Maßnahmen argumentieren dagegen, eine internationale Institution dürfe sich nicht über die Entscheidung souveräner Staaten hinwegsetzen.
Frühere Sanktionen bereits vor Gericht gestoppt
Die rechtlichen Einwände gegen Trumps Vorgehen sind nicht neu. Bereits eine frühere Klage gegen die Sanktionsanordnung führte 2025 zu einer gerichtlichen Niederlage für die Regierung.
Eine Bundesrichterin untersagte damals die Anwendung der Maßnahmen gegenüber zwei Menschenrechtsvertretern. Sie kam zu dem Schluss, dass die weit gefasste Anordnung geschützte Meinungsäußerungen und juristische Dienstleistungen unzulässig beschränke.
Auch Sanktionen gegen eine Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen wurden 2026 vorläufig durch ein Gericht blockiert. Der zuständige Richter wertete die Maßnahmen als Reaktion auf ihre öffentlich geäußerten Positionen und sah deshalb erhebliche verfassungsrechtliche Probleme.
Diese Entscheidungen bedeuten nicht automatisch, dass auch die neue Klage erfolgreich sein wird. Sie zeigen jedoch, dass amerikanische Gerichte die Berufung der Regierung auf außenpolitische und wirtschaftliche Notstandsbefugnisse nicht uneingeschränkt akzeptieren.
Grundsatzstreit über Außenpolitik und Redefreiheit
Das Verfahren berührt eine grundsätzliche Frage: Wie weit darf eine Regierung gehen, wenn sie eine internationale Institution als außenpolitische Bedrohung betrachtet?
Die Exekutive verfügt in den Vereinigten Staaten traditionell über große Freiheiten bei Sanktionen und nationalen Sicherheitsfragen. Diese Befugnisse enden jedoch dort, wo amerikanische Bürger und Organisationen allein wegen ihrer politischen Ansichten oder ihrer Menschenrechtsarbeit bestraft werden.
Die Kläger argumentieren, die Regierung könne Kritik an Israel und Unterstützung für internationale Strafverfolgung nicht unter dem Deckmantel der Sanktionspolitik unterdrücken.
Die Regierung wiederum sieht in der Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof keine gewöhnliche politische Äußerung, sondern Unterstützung einer Institution, die nach ihrer Auffassung rechtswidrig gegen die Vereinigten Staaten und einen engen Verbündeten vorgeht.
Das Bundesgericht in New York muss nun entscheiden, ob die Sanktionen ein zulässiges Instrument amerikanischer Außenpolitik darstellen oder ob sie die Grenze zur verfassungswidrigen Zensur überschreiten.
Der Ausgang dürfte weit über die Arbeit der beiden klagenden Organisationen hinausreichen. Ein Erfolg könnte die Möglichkeiten der Regierung einschränken, Sanktionen gegen Menschenrechtsorganisationen, Wissenschaftler, Journalisten und Anwälte einzusetzen. Eine Niederlage könnte dagegen dazu führen, dass sich amerikanische Gruppen noch stärker aus der Zusammenarbeit mit dem Weltstrafgericht zurückziehen.
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