Aktenzeichen: 3607 IN 3922/26
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Verfahren 3607 IN 3922/26 am 24. Juni 2026 um 16:23 Uhr Sicherungsmaßnahmen im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der GoldenPeaks Services Germany GmbH mit Sitz in Berlin angeordnet.
Die Gesellschaft hatte einen Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Zur Sicherung der Insolvenzmasse bestellte das Gericht Rechtsanwältin Dr. Astrid Lauterwein zur vorläufigen Insolvenzverwalterin.
Zugleich ordnete das Insolvenzgericht an, dass Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen künftig nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind. Außerdem wurde der Gesellschaft insbesondere untersagt, offene Forderungen selbst einzuziehen.
Dr. Lauterwein wurde unter anderem ermächtigt,
- Bankguthaben und Forderungen der Gesellschaft einzuziehen,
- ein Insolvenzsonderkonto einzurichten,
- Geschäftsräume zu betreten und Unterlagen einzusehen,
- Auskünfte bei Banken, Behörden, Gerichten und anderen Dritten einzuholen sowie
- die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft umfassend zu prüfen.
Darüber hinaus untersagte das Gericht Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit keine unbeweglichen Vermögensgegenstände betroffen sind. Bereits laufende Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt.
Die Schuldner der GoldenPeaks Services Germany GmbH wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens verbunden. In den kommenden Wochen wird geprüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vorliegen und ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach den gesetzlichen Vorschriften sofortige Beschwerde eingelegt werden.
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