Es ist eine Nachricht, die viele Kulturfreunde mit Bedauern aufnehmen dürften: Das Amtsgericht Eutin hat am 24. Juni 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Eutiner Festspiele gGmbH angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Eutiner Rechtsanwalt Maik Gareis bestellt. Zugleich entschied das Insolvenzgericht, dass die Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen darf. Diese Anordnung dient dazu, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines möglichen Insolvenzverfahrens zu sichern.
Die Eutiner Festspiele gehören seit Jahrzehnten zu den bedeutendsten Kulturveranstaltungen Schleswig-Holsteins und locken Jahr für Jahr zahlreiche Besucher an die Freilichtbühne am Großen Eutiner See. Umso größer ist nun die Sorge um die Zukunft der traditionsreichen Institution.
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine Entscheidung über die endgültige Eröffnung eines Insolvenzverfahrens getroffen. Zunächst wird geprüft, wie die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft aussieht und ob eine Fortführung oder Sanierung möglich ist.
Viele Besucher, Künstler, Mitarbeiter und Unterstützer werden nun hoffen, dass sich für die Eutiner Festspiele eine Perspektive findet. Denn ein Aus dieser traditionsreichen Kulturveranstaltung wäre nicht nur für Eutin, sondern für die gesamte Kulturlandschaft in Norddeutschland ein schmerzlicher Verlust.
Zugleich entschied das Insolvenzgericht, dass die Gesellschaft künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen darf. “
Dumme Frage, ich lebe nicht in Deutschland: Ist das nicht klar? Gibt es auch die Konstellation, dass eine Gesellschaft in Insolvenz noch über ihr eigenes Vermögen selbst verfügen darf?
Oha, was für eine herbe Überraschung! Nicht, dass das schon seit dem letzten und vorletzten Jahr klar war – aber ein Schelm, der an Insolvenzverschleppung denkt!.