Vorab eine juristische Feinheit von Rechtsanwalt Jens Reime: Nicht jedes Verfahren, das öffentlich als „Kapitalanlagebetrug“ bezeichnet wird, betrifft den speziellen Straftatbestand des § 264a StGB. Häufig lauten die Vorwürfe auf gewerbs- oder bandenmäßigen Betrug, Untreue, Marktmanipulation, Bilanzfälschung oder Geldwäsche. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Wirecard: Der größte deutsche Finanzstrafprozess nähert sich der Schlussphase
Vor dem Landgericht München I läuft seit dem 8. Dezember 2022 der Strafprozess gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und zwei Mitangeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem vor, Umsätze und Vermögenswerte erfunden beziehungsweise manipuliert zu haben, um Banken und Investoren über die wirtschaftliche Lage des Konzerns zu täuschen. Braun bestreitet die Vorwürfe und sieht sich selbst als Opfer eines Kreises um den flüchtigen Jan Marsalek.
Bis Ende Juli 2026 hatte das Gericht mehr als 270 Verhandlungstage absolviert. Die Schlussplädoyers sind nach der derzeitigen Planung für Oktober 2026 vorgesehen; ein Urteil könnte anschließend noch 2026 fallen.
Parallel läuft vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht ein Kapitalanleger-Musterverfahren zur zivilrechtlichen Aufarbeitung des Wirecard-Komplexes. Im Mai 2026 wies das Gericht Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden Richter zurück.
„Milton Group“: Prozess um industriell organisierten Cybertrading-Betrug
Seit Januar 2026 muss sich ein mutmaßlicher führender Verantwortlicher der sogenannten Milton Group vor dem Landgericht Bamberg verantworten. Nach Angaben der Ermittler soll das internationale Netzwerk mit fingierten Handelsplattformen gearbeitet haben. Callcenter-Mitarbeiter hätten Anleger telefonisch dazu gebracht, immer höhere Beträge auf vermeintliche Trading-Konten einzuzahlen.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern geht davon aus, dass allein im deutschsprachigen Raum weit mehr als 1.000 Menschen geschädigt wurden. Im Verfahren gegen den Angeklagten geht es nach Medienberichten um Plattformen, die einen Gesamtschaden von mehr als 50 Millionen Euro verursacht haben sollen; das weltweite Schadenspotenzial wird wesentlich höher eingeschätzt.
Der Fall ist besonders relevant, weil er zeigt, dass Online-Anlagebetrug nicht mehr von einzelnen Tätern mit improvisierten Webseiten betrieben wird. Hinter den Plattformen stehen teils arbeitsteilige Organisationen mit Softwareentwicklern, Werbeteams, Callcentern, Zahlungsabwicklern und Geldwäschern.
Weiteres Bamberg-Verfahren nach Auslieferung aus Costa Rica
Vor der Cyber-Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bamberg steht zudem ein Mann, der nach seiner Auslieferung aus Costa Rica wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angeklagt wurde. Der ihm im deutschen Verfahren zugerechnete Schaden beläuft sich laut Zentralstelle Cybercrime Bayern auf knapp 4,5 Millionen Euro. Auch hier sollen Anleger über betrügerische Online-Handelsangebote zur Einzahlung gebracht worden sein.
Neue Anklage gegen technische Dienstleister eines Betrugsnetzwerks
Im Jahr 2026 erhob die Zentralstelle Cybercrime Bayern außerdem Anklage gegen zwei mutmaßliche Verantwortliche eines Unternehmens, das einem weltweit tätigen Betrugsnetzwerk Telefon- und IT-Infrastruktur bereitgestellt haben soll. Der Fall ist bemerkenswert, weil die Strafverfolgung nicht nur angebliche Broker und Callcenter-Mitarbeiter, sondern zunehmend auch die technische Lieferkette ins Visier nimmt.
JuicyFields: Strafrechtliche Ermittlungen und neue Zivilklagen
Im Fall der Cannabis-Investmentplattform JuicyFields laufen internationale strafrechtliche Ermittlungen weiter. Anleger sollten angeblich einzelne Cannabis-Pflanzen finanzieren und an den Erträgen aus Anbau und Verkauf beteiligt werden. Europol bezifferte den möglichen Gesamtschaden auf rund 645 Millionen Euro und meldete 2024 neun Festnahmen.
Daneben wurden 2025 und 2026 zivilrechtliche Klagen gegen Zahlungs- und Bankdienstleister bekannt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um abgeschlossene Strafverfahren gegen diese Unternehmen; die erhobenen Vorwürfe müssen gerichtlich geprüft werden.
Welche Betrugsmaschen derzeit neu oder deutlich raffinierter werden
Viele Grundmodelle sind nicht völlig neu. Neu sind vor allem Technik, Geschwindigkeit und Professionalität.
KI-Werbung mit gefälschten Prominenten
Betrüger produzieren Anzeigen, Interviews oder Nachrichtenvideos, in denen bekannte Politiker, Unternehmer, Moderatoren oder Finanzexperten angeblich eine Trading-Plattform empfehlen. Mit künstlich erzeugten Stimmen und Gesichtern wirken diese Videos inzwischen erheblich glaubwürdiger.
ESMA warnt ausdrücklich vor KI-generierten Stimmen, Videos, falschen Prominentenprofilen und täuschend echten Nachrichten. Die BaFin hat ebenfalls vor gefälschter Prominentenwerbung für Kryptoanlagen und angebliche KI-Handelssysteme gewarnt.
Typischer Einstieg: „Bekannter TV-Moderator verrät seine geheime Geldmaschine.“
Die Falle: Nach der Registrierung ruft ein angeblicher Broker an und verlangt zunächst nur 250 Euro. Danach folgen immer höhere Einzahlungen.
Der angebliche KI-Trading-Roboter
Plattformen behaupten, eine künstliche Intelligenz erkenne Marktbewegungen mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit. Begriffe wie „Quantum“, „Neural Trading“, „AI Arbitrage“ oder „automatisierter Hochfrequenzhandel“ sollen technische Überlegenheit vermitteln.
Tatsächlich ist häufig weder eine nachvollziehbare Strategie noch ein beaufsichtigtes Unternehmen vorhanden. ESMA nennt garantierte Gewinne durch KI-Handelssysteme ausdrücklich als Warnsignal.
WhatsApp- und Telegram-Investmentgruppen
Die Täter geben sich als Börsenprofessoren, Analysten oder Assistentinnen bekannter Vermögensverwalter aus. In Gruppen posten scheinbar normale Mitglieder Fotos ihrer Gewinne. Tatsächlich können die Konten zum Betrugsnetzwerk gehören.
Zunächst erhalten Opfer möglicherweise tatsächlich einen kleinen Gewinn. Danach werden sie in angeblich exklusive Aktien-, Options- oder Krypto-Trades gedrängt. Oft müssen sie über eine unbekannte App handeln, die nur simulierte Kurse anzeigt. Die BaFin warnt vor Anlagebetrug über WhatsApp und Telegram.
Klonfirmen mit echten Registernummern
Die Täter kopieren Namen, Anschriften und Lizenznummern realer Banken, Broker oder Investmentfonds. Nur die Domain, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist verändert.
Besonders gefährlich: Eine einfache Internetsuche bestätigt scheinbar, dass das Unternehmen existiert und reguliert ist. Der Anleger kommuniziert aber nicht mit der echten Firma.
Warnsignal: Das Register nennt firma.de, der angebliche Berater schreibt jedoch von firma-investment.com oder einer kostenlosen Mailadresse.
Recovery Scam: Der zweite Betrug nach dem ersten Verlust
Monate oder Jahre nach einem Anlagebetrug melden sich angebliche Rechtsanwälte, Aufsichtsbehörden, Ermittler oder Blockchain-Spezialisten. Sie behaupten, das verlorene Geld sei gefunden worden.
Vor der Rückzahlung müssten jedoch Steuern, Gerichtsgebühren, Geldwäscheprüfungen oder eine „Wallet-Aktivierung“ bezahlt werden. Nach der Zahlung verschwindet auch der vermeintliche Retter. Die BaFin beschreibt diese gezielte erneute Ausbeutung bereits geschädigter Anleger als Recovery Scam.
Falsche Steuer- und Auszahlungsbescheide
Das Tradingkonto zeigt einen hohen Gewinn. Bei der Auszahlung verlangt die Plattform plötzlich:
- eine angebliche Kapitalertragsteuer,
- eine Liquiditätsprüfung,
- eine Antigeldwäsche-Kaution,
- eine Versicherungsgebühr oder
- einen „Blockchain-Herkunftsnachweis“.
Echte Steuern werden jedoch normalerweise nicht vorab an einen angeblichen Broker auf ein fremdes Konto oder eine Kryptowallet überwiesen. Die Gebühr ist meist nur eine weitere Betrugsstufe.
Fernzugriff auf Computer und Smartphone
Der angebliche Berater hilft bei der Kontoeröffnung und bittet das Opfer, AnyDesk, TeamViewer oder eine ähnliche Anwendung zu installieren. Damit kann er Überweisungen begleiten, Bankdaten sehen oder Transaktionen selbst auslösen.
ESMA nennt Aufforderungen zur Installation einer App, zur Übernahme des Geräts oder zum Scannen eines unbekannten QR-Codes als deutliche Warnsignale.
Krypto-Drainer und gefälschte DeFi-Angebote
Opfer sollen eine Wallet mit einer Investment-, Staking- oder Liquidity-Mining-Seite verbinden. Durch die digitale Bestätigung wird jedoch nicht nur eine harmlose Anmeldung autorisiert. Der Smart Contract kann weitreichende Zugriffsrechte erhalten und anschließend Token aus der Wallet abziehen.
Europol beschreibt Krypto-Drainer inzwischen als ausgereiftes „Crime-as-a-Service“-Geschäft: Auch technisch wenig versierte Täter können fertige Schadsoftware und Infrastruktur mieten.
Industrielle Betrugsfabriken mit SIM-Farmen
Neu ist vor allem die Größenordnung. Europol berichtet von kriminellen Netzwerken, die Tausende SIM-Karten, lokale Telefonnummern, Werbekonten und Messenger-Profile einsetzen. Dadurch erscheinen Anrufe deutsch, österreichisch oder schweizerisch, obwohl das Callcenter in einem anderen Land sitzt.
Im Europol-Bericht für 2026 werden SIM-Farmen, automatisierte Werbung, eigene Serverinfrastruktur und KI-gestützte Personalisierung als zentrale Beschleuniger des Online-Betrugs beschrieben.
Die fünf stärksten Warnsignale
Misstrauisch werden sollten Anleger besonders, wenn ein unbekannter Anbieter unaufgefordert Kontakt aufnimmt, garantierte Renditen verspricht, Zahlungen in Kryptowährungen verlangt, Fernzugriff auf Geräte fordert oder vor einer Auszahlung zusätzliche Gebühren erhebt.
Wer bereits Geld gezahlt hat, sollte keine weitere „Rettungszahlung“ leisten, sofort Bank oder Kryptobörse kontaktieren, Konten und Wallets sichern sowie Chats, Rufnummern, Domains und Zahlungsbelege speichern. Eine schnelle Strafanzeige kann wichtig sein, weil Konten und Domains häufig nur kurze Zeit verwendet werden.
Kommentar hinterlassen