Eine in Belize registrierte Unternehmensberatung wirbt um deutsche Mittelständler, die in Südostasien neue Märkte erschließen wollen. Seit Kurzem nennt Amon Global Business auch ein „Büro Deutschland“ in Markkleeberg bei Leipzig. Geschäftsführer ist Arne Schmidt, der zuvor für das international auftretende Netzwerk Andaman Sea Earth tätig war. Unsere Redaktion prüft inzwischen vier voneinander unabhängige Fälle, in denen jeweils fünfstellige Summen für vereinbarte Leistungen gezahlt worden sein sollen. Die Auftraggeber geben an, die zugesagten Leistungen nicht oder nicht in dem vereinbarten Umfang erhalten zu haben. Ob darüber hinaus weitere Unternehmen betroffen sind, ist Gegenstand unserer Recherche.
Eine neue Adresse bei Leipzig
Wer die Internetseite von Amon Global Business Ltd. besucht, findet dort ein Unternehmen, das sich auf internationale Geschäftsentwicklung und insbesondere auf den Markteintritt mittelständischer Unternehmen in Südostasien spezialisiert.
Als Sitz der Gesellschaft wird Belize City angegeben. Die Amon Global Business Ltd. nennt die belizische Registernummer 000052813 und führt Arne Schmidt als Vertreter des Unternehmens auf. Daneben erscheinen ein Büro in Bangkok und inzwischen auch ein „Büro Deutschland“ in Markkleeberg.
Die deutsche Anschrift lautet:
Amon Global Business Ltd.
c/o Thorsten Weickert
Koburger Straße 203
04416 Markkleeberg
Eine eigenständige deutsche Amon-Gesellschaft wird im Impressum nicht genannt. Es handelt sich ausdrücklich um eine c/o-Anschrift der Gesellschaft aus Belize.
Amon bezeichnet Arne Schmidt auf der eigenen Internetseite als Gründer und Geschäftsführer sowie als Leiter für Südostasien. Das Unternehmen schreibt ihm mehr als 35 Jahre Erfahrung in internationalen Finanzen und strategischer Geschäftsentwicklung zu. Nach der dort veröffentlichten Biografie begann Schmidt 1989 im Bankwesen, machte sich 2015 in Südafrika als Unternehmensberater selbstständig und zog 2017 nach Südostasien. Amon will nach eigenen Angaben insbesondere mittelständischen Unternehmen helfen, internationale Märkte zu erschließen.
Vier Fälle mit jeweils fünfstelligen Zahlungen
Neue Bedeutung erhält diese Geschäftstätigkeit durch mehrere Vorgänge, die derzeit unserer Redaktion bekannt geworden sind.
Eine mit der Aufarbeitung befasste Kollegin beschäftigt sich nach eigenen Angaben mit vier voneinander unabhängigen Fällen, bei denen jeweils fünfstellige Beträge im Zusammenhang mit versprochenen Dienstleistungen gezahlt worden sein sollen.
Die betroffenen Auftraggeber machen geltend, dass den Zahlungen keine entsprechende beziehungsweise keine vereinbarungsgemäße Leistung gegenübergestanden habe.
Diese Angaben werden von unserer Redaktion derzeit im Einzelnen überprüft. Eine strafrechtliche Bewertung ist damit ausdrücklich nicht verbunden.
Für die Frage, ob lediglich einzelne zivilrechtliche Auseinandersetzungen über Umfang und Qualität einer Beratungsleistung bestehen oder ob sich ein wiederkehrendes Muster erkennen lässt, sind insbesondere Verträge, Rechnungen, Zahlungsbelege, Leistungsbeschreibungen, Korrespondenz sowie die jeweiligen Zahlungsempfänger entscheidend.
Dass ein Beratungsunternehmen Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Retainer verlangt, ist für sich genommen weder ungewöhnlich noch rechtswidrig. Entscheidend wäre vielmehr, was vertraglich zugesagt wurde, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden und welche Vorstellungen auf beiden Seiten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden.
Die Redaktion erhebt deshalb derzeit ausdrücklich nicht den Vorwurf, dass Amon Global Business oder Arne Schmidt ein betrügerisches Geschäftsmodell betreiben. Die vier uns bekannt gewordenen Vorgänge begründen jedoch Anlass für weitere Recherchen.
Eine frühere Spur führt zu Andaman Sea Earth
Amon ist nicht die erste internationale Unternehmensstruktur, in deren Umfeld Arne Schmidt als Ansprechpartner für Deutschland und internationale Märkte auftritt.
Auf einer weiterhin öffentlich erreichbaren Internetseite von Andaman Sea Earth Consulting wird Arne Schmidt als
„Director – Germany, South African Region and Middle East“
geführt.
Dort wird ihm ein beruflicher Hintergrund im Finanz- und Investmentbanking zugeschrieben. Genannt werden unter anderem frühere Führungspositionen bei Dresdner Bank, Citigroup und RWB. Schmidt habe für Andaman Projekte in Nordeuropa, Botswana, Namibia und im Nahen Osten betreut. Als Kontaktadresse wird bis heute eine persönliche E-Mail-Adresse unter der Domain andaman-sea-earth.com angegeben.
Nach Informationen, die unserer Redaktion vorliegen, soll Schmidt zeitweise zudem mit dem Titel „Chief Financial Officer – Andaman Sea Earth Ltd.“ auf LinkedIn aufgetreten sein. Diese konkrete frühere Profilangabe sollte vor einer endgültigen Veröffentlichung noch anhand einer zeitgenössischen Sicherung – etwa eines Screenshots oder Profilarchivs – dokumentiert werden.
Die Tätigkeit Schmidts für Andaman selbst ist dagegen unabhängig davon öffentlich nachvollziehbar.
Schon 2024 Kontakt zu Unternehmen in Sachsen
Besonders interessant ist eine Veranstaltung im sächsischen Eilenburg.
Am 18. Juni 2024 lud der Tourismus- und Gewerbeverein Eilenburg zu einem Unternehmerabend ein. Als Referent wurde Arne Schmidt, „Partner bei Andaman Sea Earth Co. Ltd aus Thailand“, angekündigt.
Das Thema: Geschäftschancen in Asien.
In der Einladung heißt es, Schmidt sei Spezialist für das Ausloten von Chancen auf dem asiatischen Markt. Der Abend richte sich insbesondere an Unternehmen aus den Bereichen Gesundheit, Infrastruktur, Maschinenbau, IT-Sicherheit und Sondermaschinenbau, die in Südostasien Geschäftskontakte und Kunden gewinnen könnten.
Der Veranstaltungsbericht nennt anschließend elf angemeldete Teilnehmer. Am Tisch hätten unter anderem Investoren sowie Personen mit Asienerfahrung gesessen. Schmidt wird darin erneut als „Partner bei Andaman Sea Earth Co. Ltd.“ beschrieben – mit Bezug sowohl zu Ostwestfalen-Lippe als auch zu Thailand.
Damit lässt sich die Kontaktaufnahme beziehungsweise Vernetzung mit Unternehmen in Sachsen bereits für 2024 öffentlich nachvollziehen – deutlich bevor Amon Global Business heute Markkleeberg als „Büro Deutschland“ ausweist.
Ob sich aus der damaligen Veranstaltung entgeltliche Beratungsmandate, Vertragsabschlüsse oder spätere Geschäftsbeziehungen entwickelt haben, ist bislang nicht bekannt.
Von Andaman zu Amon
Andaman Sea Earth präsentiert sich selbst bis heute als international tätiges Netzwerk. Auf der aktuellen Website erklärt das Unternehmen, seit 16 Jahren tätig zu sein und inzwischen eine Reichweite in 22 Ländern aufgebaut zu haben. Zugleich wird der Start eines neuen Internetauftritts angekündigt. Als Managing Director wird Koenraad Praille genannt. Bei den Angaben zur internationalen Reichweite handelt es sich um Eigenangaben des Unternehmens.
Daneben existierte zumindest eine Gesellschaft gleichen Namens in Belize.
Eine ANDAMAN SEA EARTH LTD. mit der Nummer 172468 erschien bereits 2023 auf einer offiziellen Liste des Belize Companies & Corporate Affairs Registry.
Im Jahr 2026 taucht genau diese Gesellschaft erneut in einer amtlichen Veröffentlichung auf: In einem Supplement zur Belize Gazette wird die ANDAMAN SEA EARTH LTD., Nr. 172468, unter den aufgelösten Gesellschaften geführt.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass damit sämtliche unter dem Namen Andaman Sea Earth auftretenden Unternehmen oder Aktivitäten beendet wären. Unter ähnlichen Namen existieren beziehungsweise existierten unterschiedliche internationale Strukturen.
Für die laufende Recherche ist deshalb eine andere Frage entscheidend:
Welche juristische Person stand jeweils hinter den Angeboten, Verträgen und Rechnungen, die deutsche Unternehmen erhielten – und auf welche Konten wurden Gelder überwiesen?
Heute wirbt Amon mit internationaler Expansion
Die heutige Außendarstellung von Amon knüpft thematisch an diese frühere Tätigkeit an.
Schmidt beschreibt seine Aufgabe dort als internationale Geschäftsentwicklung. Amon will insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei Markteintritt, Strategie, Risikomanagement und internationaler Expansion unterstützen. Auf seiner persönlichen Amon-Seite werden Telefonnummern in Deutschland, Thailand und auf den Philippinen angegeben.
Auch Thorsten Weickert wird inzwischen offiziell zum Amon-Team gezählt. Auf der Unternehmensseite wird er als „Partner“ und „International Business Consultant“ bezeichnet. Amon schreibt ihm mehr als 30 Jahre Vertriebserfahrung sowie Kenntnisse bei Markteintrittsstrategien und dem Aufbau internationaler Vertriebsstrukturen zu.
Bemerkenswert ist die Anschrift: Die Koburger Straße 203 in Markkleeberg ist zugleich Sitz der SecondRadio UG (haftungsbeschränkt). Deren Impressum nennt die Gesellschaft unter HRB 39946 beim Amtsgericht Leipzig und Angelika Pörsch als Geschäftsführerin.
Thorsten Weickert tritt öffentlich im Umfeld des Senders als Moderator und Kommunikationsverantwortlicher auf.
Aus der gemeinsamen Anschrift ergibt sich kein Hinweis darauf, dass SecondRadio an den Geschäftsvorgängen von Amon beteiligt wäre. Eine solche Verbindung ist bislang nicht belegt. Feststellbar ist lediglich, dass Amon die Anschrift c/o Thorsten Weickert verwendet und Weickert gleichzeitig offiziell als Partner von Amon auftritt.
Ein mehr als zehn Jahre alter Gerichtsfall auf Malta
Zur Vorgeschichte gehört außerdem ein Strafverfahren auf Malta.
Am 19. August 2015 wurde dort ein deutscher Geschäftsmann namens Arne Wolfgang Schmidt wegen Betrugs- und Veruntreuungsvorwürfen einem Gericht vorgeführt. Er bestritt die Anschuldigungen. Wegen fehlender fester Wohnanschrift in Malta und weil sein Reisepass dem Gericht nicht vorlag, wurde eine Freilassung gegen Kaution zunächst abgelehnt.
Das Verfahren dauerte mehrere Jahre.
Das am 27. April 2022 ergangene Urteil des maltesischen Court of Magistrates ist öffentlich zugänglich. Es trägt das Aktenzeichen 680/2015 und nennt als Angeklagten Arne Wolfgang Schmidt.
Nach den im Urteil wiedergegebenen Aussagen hatte der maltesische Beschwerdeführer Paul Zammit Schmidt Goldmünzen und Gold überlassen. Schmidt sollte das Gold nach Darstellung Zammits in Deutschland verkaufen beziehungsweise umtauschen und ihm anschließend das Geld zukommen lassen.
Schmidt bestritt demgegenüber, Gold oder Münzen erhalten zu haben. Er erklärte unter anderem, die übersandten Belege hätten lediglich der Veranschaulichung von Goldgeschäften gedient.
Das Gericht stellte fest, dass eine angebliche Überweisung über 24.967,17 Euro nicht auf Zammits Konto eingegangen war. Schmidt bestätigte nach den im Urteil wiedergegebenen Aussagen selbst, kein Geld an Zammit überwiesen zu haben.
Freispruch – aber mit bemerkenswerten Feststellungen
Für eine korrekte Darstellung des maltesischen Verfahrens ist der Ausgang besonders wichtig.
Schmidt wurde nicht wegen Betrugs verurteilt.
Das Gericht sprach ihn vom ersten Anklagepunkt, dem Betrugsvorwurf, frei. Das Verfahren hinsichtlich des zweiten Vorwurfs – der Veruntreuung beziehungsweise zweckwidrigen Verwendung anvertrauter Vermögenswerte – wurde nach Rücknahme der zugrunde liegenden Strafanzeige für erledigt erklärt.
Der Freispruch vom Betrugsvorwurf bedeutete allerdings nicht, dass das Gericht Schmidts Darstellung des Geschehens für glaubwürdiger hielt.
Im Urteil heißt es ausdrücklich, die Version des Beschwerdeführers Paul Zammit sei glaubwürdiger als die Angaben des Angeklagten. Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass Zammit Schmidt Goldmünzen und zwei Beutel Gold übergeben hatte und Schmidt diese gegen Bargeld eintauschen und das Geld an Zammit weitergeben sollte.
Juristisch sah das Gericht darin jedoch nicht die notwendigen Merkmale des angeklagten Betrugstatbestandes. Die festgestellten Umstände seien vielmehr einer Veruntreuung ähnlicher gewesen.
Hinzu kommt eine außergerichtliche beziehungsweise einvernehmliche Regelung vor Abschluss des Strafverfahrens.
Aus dem Urteil geht hervor, dass Schmidt am 28. Juli 2021 zunächst 10.000 Euro an Zammit gezahlt hatte. Aufgrund einer Vereinbarung vom 18. Februar 2022 zahlte er anschließend einen verbleibenden Betrag von 65.511,95 Euro. Insgesamt dokumentiert das Urteil damit Zahlungen in Höhe von 75.511,95 Euro. Zammit zog daraufhin seine Beschwerde zurück.
Das Gericht sprach Schmidt vom Betrugsvorwurf frei und erklärte das Verfahren zum zweiten Vorwurf wegen der Rücknahme der Beschwerde für beendet.
Diese Differenzierung ist entscheidend: Es wäre falsch, Schmidt als wegen Betrugs verurteilt darzustellen. Ebenso unvollständig wäre allerdings die Behauptung, das Gericht habe die tatsächlichen Vorwürfe insgesamt als unbegründet angesehen.
Ist der heutige Amon-Geschäftsführer dieselbe Person?
Zwischen dem heutigen Geschäftsführer von Amon und dem Angeklagten des Malta-Verfahrens bestehen mehrere auffällige biografische Übereinstimmungen.
Der maltesische Angeklagte hieß Arne Wolfgang Schmidt und wird im Urteil mit einem Geburtsort wiedergegeben, der offenbar Halle in Westfalen bezeichnet. Bei der Eilenburger Veranstaltung 2024 wurde der heutige Andaman-Partner Arne Schmidt als Mann mit Bezug zu Ostwestfalen-Lippe und Thailand beschrieben.
Das Malta-Verfahren enthält zudem Bezüge nach Südafrika. Die heutige Amon-Biografie wiederum erklärt, Schmidt habe sich im Jahr 2015 in Südafrika als Unternehmensberater selbstständig gemacht und sei 2017 nach Südostasien gezogen.
Auch die frühere Andaman-Vita nennt einen umfangreichen Hintergrund im deutschen Banken- und Finanzwesen.
Diese Übereinstimmungen sprechen nach unseren bisherigen Recherchen dafür, dass es sich um dieselbe Person handelt. Vor einer abschließenden Veröffentlichung sollte Schmidt jedoch ausdrücklich Gelegenheit erhalten, diese Identität zu bestätigen oder ihr zu widersprechen.
Vier Fälle sind noch kein Beweis für ein System
Für die laufenden Recherchen ist nun entscheidend, die verschiedenen Ebenen nicht miteinander zu vermischen.
Ein früheres Strafverfahren auf Malta beweist nichts über die Rechtmäßigkeit heutiger Geschäfte.
Eine Unternehmensregistrierung in Belize ist für sich genommen ebenfalls kein Hinweis auf illegales Verhalten.
Auch eine Vorauszahlung für internationale Beratungs- oder Vermittlungsleistungen ist grundsätzlich nicht ungewöhnlich.
Und der Umstand, dass ein Berater über verschiedene internationale Gesellschaften und Netzwerke tätig war, begründet allein keinen Vorwurf.
Anders zu bewerten wäre die Situation jedoch, wenn sich anhand voneinander unabhängiger Geschäftsvorgänge nachweisen ließe, dass wiederholt erhebliche Vorauszahlungen aufgrund konkreter Leistungsversprechen verlangt wurden und anschließend die zugesagten Leistungen nicht erbracht wurden.
Genau diese Frage untersucht unsere Redaktion derzeit.
Die vier uns bekannt gewordenen Fälle werden deshalb miteinander verglichen: Wer stellte die Rechnungen? Welche Gesellschaft war Vertragspartner? Welche Leistungen wurden versprochen? Wohin wurde gezahlt? Welche Fristen wurden genannt? Welche Leistungen sind dokumentiert? Wie reagierten die Verantwortlichen auf Reklamationen und Rückzahlungsforderungen?
Erst aus diesem Gesamtbild lässt sich beurteilen, ob es sich um voneinander unabhängige Vertragsstreitigkeiten handelt oder ob darüber hinausgehende Gemeinsamkeiten bestehen.
Redaktion sucht weitere Betroffene und Geschäftspartner
Haben Sie selbst mit Arne Schmidt, Amon Global Business Ltd., Andaman Sea Earth oder einer damit verbundenen Gesellschaft geschäftlich zu tun gehabt?
Haben Sie für eine Geschäftsanbahnung, Unternehmensberatung, Investorenvermittlung, Partnersuche oder einen Markteintritt in Thailand, Südostasien, Afrika oder anderen internationalen Märkten Zahlungen geleistet?
Wurden Ihnen Leistungen in Rechnung gestellt, die aus Ihrer Sicht anschließend nicht, nur teilweise oder anders als vereinbart erbracht wurden?
Oder können Sie umgekehrt von einer ordnungsgemäß durchgeführten Zusammenarbeit berichten?
Dann bittet unsere Redaktion um Kontakt.
Von besonderem Interesse sind:
- Angebote und Verträge,
- Rechnungen,
- Überweisungs- und Zahlungsbelege,
- E-Mail- oder Messenger-Korrespondenz,
- Präsentationen und Leistungsbeschreibungen,
- Angaben zu den verwendeten Gesellschaften und Bankkonten,
- frühere LinkedIn-Profile oder Werbeunterlagen,
- sowie Erfahrungen mit Andaman Sea Earth oder Amon Global Business.
Hinweise werden auf Wunsch vertraulich behandelt. Eine Kontaktaufnahme mit unserer Redaktion bedeutet nicht, dass wir ein Fehlverhalten unterstellen. Entscheidend sind überprüfbare Unterlagen und eigene, unmittelbar erlebte Geschäftsvorgänge.
Personen oder Unternehmen, die sich aufgrund eigener Erfahrungen als möglicherweise geschädigt ansehen, erreichen die Redaktion unter:
[E-MAIL DER REDAKTION]
[TELEFON / SIGNAL / WHATSAPP – falls gewünscht]
Auf Wunsch kann die Identität von Hinweisgebern zunächst gegenüber der Öffentlichkeit vertraulich behandelt werden.
Fragen an Schmidt und Amon
Vor Abschluss der Recherche wird die Redaktion Arne Schmidt beziehungsweise Amon Global Business Gelegenheit geben, zu den Vorwürfen und offenen Fragen Stellung zu nehmen.
Dazu gehört insbesondere, ob der heutige Amon-Geschäftsführer mit dem Arne Wolfgang Schmidt aus dem maltesischen Strafverfahren identisch ist, wie er den damaligen Vorgang und dessen Ausgang einordnet, welche Geschäftsbeziehungen zwischen ihm und Andaman Sea Earth bestanden und welche Rolle er dort tatsächlich innehatte.
Zu klären ist außerdem, welche Funktion das „Büro Deutschland“ in Markkleeberg besitzt, ob dort Kunden akquiriert oder betreut werden, welche Rolle Thorsten Weickert dabei einnimmt und nach welchen Vergütungs- und Zahlungsmodellen Amon deutsche Kunden berät.
Schließlich wird Amon Gelegenheit erhalten, zu den unserer Redaktion bekannten vier Geschäftsvorgängen Stellung zu nehmen, sobald eine individualisierte Konfrontation unter Wahrung des Informantenschutzes möglich ist.
Bis dahin gilt: Die geschilderten aktuellen Vorwürfe sind nicht gerichtlich festgestellt. Für Arne Schmidt und die beteiligten Unternehmen gilt, soweit strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen, die Unschuldsvermutung.
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