VILA Projekt A1 GmbH & Co. KG – bilanziell überschuldet

Dies nicht erst im ersten Jahr, sondern bereits im Vorjahr hatte man einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweisen müssen, der sich nun innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt hat.

 

VILA Projekt A1 GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Umlaufvermögen 2.064.350,68 2.137.504,49
I. Vorräte 2.063.094,42 1.940.108,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,00 100,00
1. eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen Kommanditisten 0,00 100,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.256,26 197.296,49
B. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.604,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 545.443,47 226.717,51
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 545.443,47 226.717,51
Bilanzsumme, Summe Aktiva 2.609.794,15 2.366.826,00

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 2.066,67 1.816,67
I. Kapitalanteile 2.066,67 1.816,67
1. Kapitalanteile der persönlich haftenden Gesellschafter 2.066,67 1.816,67
B. Rückstellungen 2.800,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 2.604.927,48 2.364.009,33
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 914.927,48 1.614.253,77
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.690.000,00 749.755,56
Bilanzsumme, Summe Passiva 2.609.794,15 2.366.826,00

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2019 – 31.12.2019
EUR
1.1.2018 – 31.12.2018
EUR
1. sonstige betriebliche Aufwendungen 134.660,32 160.122,63
2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 183.283,00 54.553,47
3. Ergebnis nach Steuern -317.943,32 -214.676,10
4. sonstige Steuern 782,64 264,18
5. Jahresfehlbetrag 318.725,96 214.940,28

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die VILA Projekt A1 GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) ist eine Kleinstgesellschaft nach den in § 264a Abs. 1 i. V. m. § 267a Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmalen. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bei der Aufstellung des Anhangs macht die Gesellschaft von den ihr eingeräumten Erleichterungen gemäß § 288 HGB Gebrauch. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gesellschaft ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRA 117984) eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel werden zum Nennwert bzw. mit dem zum Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

In den Rückstellungen werden alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Die Bewertung erfolgte in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses

In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 93.636,15 € (Vorjahr 84.116,15 €) enthalten.

Weitere Pflichtangaben

Die Geschäftsführung oblag im abgelaufenen Geschäftsjahr der Komplementärin, der VILA Projekt A2 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg. Geschäftsführer der Komplementärin im abgelaufenen Geschäftsjahr war

Herr Danilo Vicent, Kaufmann.

Unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist die VILA Projekt A2 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Hamburg. Das gezeichnete Kapital der VILA Projekt A2 Verwaltungs GmbH beläuft sich zum 31. Dezember 2019 auf 25.000,00 €.

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden im Unternehmen keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses gemäß § 245 HGB:

Hamburg, 21. Dezember 2020

gez. Danilo Vicent

sonstige Berichtsbestandteile

Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB

Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss der VILA Projekt A1 GmbH & Co. KG unter Beachtung der anzuwenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VILA Projekt A1 GmbH & Co. KG vermittelt.

Hamburg, 21. Dezember 2020

gez. Danilo Vicent

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 21. Dezember 2020 festgestellt worden.

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