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Vermittlungsplattform zinsgurus.com: BaFin ermittelt gegen die Bankenvergleich AG

kpuljek (CC0), Pixabay
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Die Bankenvergleich AG ist kein nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zugelassenes Institut. Die Zinsgurus GmbH, Frankfurt am Main, Betreiberin der Website zinsgurus.com, ist in die unerlaubten Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen.

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Bankenvergleich AG mit unbekannter Geschäftsanschrift keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat (siehe dazu auch die Verbraucherwarnungen vom 19. Oktober 2021 und 8. Juni 2022). Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Bankenvergleich AG bietet Girokonten für die Kundinnen und Kunden der Zinsgurus GmbH an. Die Zinsgurus GmbH vermittelt auf der Website zinsgurus.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken aus dem europäischen Wirtschaftsraum an Kunden in Deutschland.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

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